Kapitel X der Verordnung (EU) 2016/1012 ("Tierzuchtverordnung") enthält Vorgaben zur Durchführung amtlicher Kontrollen. Insbesondere sind diese Kontrollen nach dokumentierten Verfahren durchzuführen.
Um eine österreichweit einheitliche Vorgehensweise betreffend die Durchführung von amtlichen Kontrollen zu ermöglichen, wurden in Zusammenarbeit der Tierzuchtbehörden der Bundesländer nachfolgende Dokumente erstellt.