preview.lko.or.at
  • lk österreich
  • lk burgenland
  • lk kärnten
  • lk niederösterreich
  • lk oberösterreich
  • lk salzburg
  • lk steiermark
  • lk tirol
  • lk vorarlberg
  • lk wien
lk wien
  • Wien
    • Wien
    • Aktuelles
    • Zukunft Stadtlandwirtschaft 2025
    • Wir über uns
    • Verbände
    • Presse
    • Newsline
    • Publikationen
    • Bildergalerien
    • Kontakt
  • Pflanzen
  • Tiere
    • Tiere
    • Videos Rinderhaltung
  • Forst
    • Forst
    • Waldbau & Forstschutz
    • Holzvermarktung & Betriebswirtschaft
    • Waldfonds und Forstförderung
    • Arbeits- & Forsttechnik
    • Wald & Gesellschaft
    • Grundeigentum & Jagd
    • Forstprogramme
    • Beratungsvideos Forst
  • Bio
  • Förderungen
  • Recht & Steuer
  • Betriebsführung
    • Betriebsführung
    • Videos Betriebsführung
  • Bauen, Energie & Technik
    • Bauen, Energie & Technik
    • Videos Technik
    • Videos Energie
    • Videos Bauen
  • Diversifizierung
  • Bildung
    • Bildung
    • Bildung aktuell
    • Kurse, Workshops, Veranstaltungen

  • LK Wien
  • / Recht & Steuer
  • / Grundeigentum
  • Recht & Steuer
  • Allgemeine Rechtsfragen
  • Grundeigentum
  • Rechtsfragen zur Betriebsführung
  • Hofübergabe
  • Landwirtschaft und Gewerbe
  • Pachten und Verpachten
  • Steuer
  • Soziales und Arbeit
  • Einheitswert & Hauptfeststellung
  • Beratung

Inanspruchnahme von fremdem Grund für Bauarbeiten

Oft ist es erforderlich, dass bei Bauvorhaben, bei Instandhaltungsarbeiten oder zur Behebung von Baugebrechen mit großen Fahrzeugen zum Grundstück zugefahren oder Baumaterial gelagert wird.
[1584710939640198_5.jpg]
größer
Die Baubehörde muss auf Antrag des Bauwerbers über die Inanspruchnahme von fremdem Grund bei Bauarbeiten entscheiden. © Landwirtschaftskammer OÖ
Fenster schließen
Die Baubehörde muss auf Antrag des Bauwerbers über die Inanspruchnahme von fremdem Grund bei Bauarbeiten entscheiden. © Landwirtschaftskammer OÖ
[1584710939640198_1.jpg]
Fenster schließen
Ist der Platz am von den Arbeiten betroffenen Grundstück dafür zu gering, stellt sich die rechtliche Frage, ob der angrenzende Nachbar die Inanspruchnahme seines Grundstückes zum Befahren oder Ablagern dulden muss. Dies ist der Fall, wenn diese Arbeiten nicht auf andere Weise oder nur unter unzumutbar hohen Kosten durchgeführt werden können und der widmungsgemäße Gebrauch der in Anspruch genommenen Grundstücke oder baulichen Anlagen dadurch keine unverhältnismäßige Behinderung erfährt. 

Zeichnet sich bereits im Zug eines Baubewilligungsverfahrens ab, dass aufgrund der Lage oder Grösse des Baugrundstückes eine Inanspruchnahme fremder Grundstücke und baulicher Anlagen unvermeidbar ist und verweigert der Nachbar die Zustimmung dazu, so hat die Baubehörde auf Antrag zugleich mit der Erteilung der Baubewilligung darüber zu entscheiden. Eine Inanspruchnahme hat unter möglichster Schonung der Grundstücke und baulichen Anlagen sowie der Rechte der Betroffenen zu erfolgen.

Nach Abschluss der Nutzung des fremden Grundstückes ist der frühere Zustand desselben soweit als möglich wiederherzustellen. Für verbleibende Vermögensschäden hat die Baubehörde über Antrag des Geschädigten mit Bescheid eine angemessene Entschädigung festzusetzen. Dieser Antrag ist bei sonstigem Verlust des Anspruches innerhalb einer Frist von sechs Monaten nach Beendigung der Inanspruchnahme bei der Baubehörde einzubringen.
07.04.2022
Autor:Mag. Andrea Arbeithuber, LK OÖ
Drucken
Empfehlen
Weitere Informationen:
1 2 3
  • Das Fahrtrecht in der Land- und Forstwirtschaft

  • Erwerb von Dienstbarkeiten

  • Bittleihevertrag ermöglicht Wegbenützung

  • Das ersessene Fahrtrecht

  • Unzulässige Erweiterung von Servituten

  • Nicht jedes Hinweisschild schützt vor Ersitzung!

  • Wegerecht und angrenzender Pflanzenbewuchs

  • Nicht einverleibte Dienstbarkeit erlischt mit gutgläubigem Erwerb des belasteten Grundstücks

  • Baumtransport über fremden Grund - Zustimmung von Pächter und Eigentümer erforderlich

  • Inanspruchnahme von fremdem Grund für Bauarbeiten

  • Wasserquelle auf Fremdgrund

  • Grundlagen des Nachbarrechts

  • Lärm durch Tiere

  • Duldung von Bienen

  • Düngemittel im Nachbarrecht

1 2 3