Herbizidverzicht Wein, Obst und Hopfen
Zugangsvoraussetzungen
Mindestteilnahmefläche von in Summe 0,5 ha Wein, Obst- oder Hopfenflächen im 1. Verpflichtungsjahr (mind. 1,5 ha landwirtschaftliche Nutzfläche).
Förderverpflichtungen
- Vollständiger Verzicht auf Herbizide im Vertragszeitraum
auf allen Wein-, Obst- und Hopfenflächen des
Betriebes (gilt auch für Stammabbrennmittel z.B. Kabuki,
Shark).
- Verzicht auf Kauf und Lagerung von in dieser Maßnahme
unzulässigen Betriebsmitteln.
Förderhöhe
Die Förderhöhe beträgt auf allen Wein-, Obst- und Hopfenflächen
ausgenommen Walnuss und Edelkastanie
250 Euro/ha.
07.05.2024
Autor:Österreichischer Weinbauverband