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Was der Einstieg ins Gewerbe bedeutet

Durch neue Geschäftsmodelle können die Grenzen der Landwirtschaft erreicht werden. Bei Überlegungen zu neuen Geschäftszweigen sollten sich Betriebsführerinnen und Betriebsführer nicht vorschnell durch rechtliche Rahmenbedingungen einschränken lassen und alle möglichen Wege durchdenken.
Insbesondere am Beginn eines Neuerungsprozesses ist es wichtig, alle möglichen Wege durchzudenken und nicht die Kreativität vorab durch gesetzliche Vorgaben sowie deren Folgen zu blockieren und sich damit Zukunftschancen zu verwehren. Werden die Pläne jedoch konkreter, geht es daran sich mit den rechtlichen Konsequenzen der Veränderung auseinanderzusetzen.
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Neue Wege gehen © Michael Grössinger
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Neue Wege gehen © Michael Grössinger
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Durch neue Geschäftsmodelle können die Grenzen der Landwirtschaft erreicht und damit der Einstieg ins Gewerbe nötig werden. Zunächst stellt sich dann die Frage, ob die geplante Tätigkeit unter die Gewerbeordnung fällt. Diese legt fest, welche Tätigkeiten als gewerblich anzusehen sind und welche Vorschriften es zu beachten gilt. Ist eine Gewerbeberechtigung erforderlich, wird diese von der Gewerbebehörde (BH, Magistrat) kostenlos ausgestellt.
Welche Gewerbeberechtigung benötigt wird, hängt von der Art der Tätigkeit ab. Produkte und Dienstleistungen, die im Rahmen der Land- und Forstwirtschaft angeboten werden, sind in den überwiegenden Fällen von der Gewerbeordnung ausgenommen. Das gilt für Urprodukte, aber auch im Nebengewerbe und für die häusliche Nebenbeschäftigung, sofern diese in untergeordnetem Ausmaß stattfinden. Jedem landwirtschaftlichen Erzeuger steht grundsätzlich das Recht zu, seine Erzeugnisse zu verkaufen. Für die Verabreichung, mit Ausnahme von Buschenschank, Privatzimmervermietung und Almbewirtschaftung, bedarf es jedoch einer Gewerbeberechtigung. Ob eine Tätigkeit im Einzelfall von der Gewerbeordnung ausgenommen ist oder nicht, ist unbedingt vorab abzuklären.
 
Wenn für die Ausübung eines Gewerbes eine Betriebsanlage benötigt wird, muss das Betriebsanlagenrecht beachtet werden. Insbesondere beim Neu- oder Umbau bedarf es nach der Gewerbeordnung in vielen Fällen einer Genehmigung. Die Nutzungsmöglichkeiten eines Grundstückes hängen dabei von ihrer Flächenwidmung ab. Zuständig hierfür ist die Gemeinde.

Werden die gesetzlich festgelegten Einheitswertgrenzen erreicht, ist eine Pflichtversicherung als Landwirtin/Landwirt bei der Sozialversicherung der Selbstständigen (SVS) gegeben. Alternativ ist es möglich die Beitragsgrundlage gemäß der im Einkommensteuerbescheid ausgewiesenen Einkünfte feststellen zu lassen. Die Pflichtversicherung tritt auch ein, wenn die Person aufgrund einer anderen Erwerbstätigkeit bereits sozialversichert ist. Wird im Falle einer Mehrfachversicherung die Höchstbeitragsgrundlage überschritten, kann ein Antrag auf Differenzvorschreibung gestellt werden.
 
Auch auf die Besteuerung des Einkommens hat das Gewerbe einen Einfluss. Land- und forstwirtschaftliche Betriebe können die pauschalierte Gewinnermittlung anwenden, Gewerbebetriebe sind aufzeichnungspflichtig und müssen eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder doppelte Buchhaltung führen. Die Umsatzsteuerpauschalierung ist nur im Rahmen des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes möglich, sonst gilt die Regelbesteuerung.

Der Einstieg ins Gewerbe ist mit einigen Veränderungen verbunden, bietet aber auch vielfältige Chancen für das Wachstum des Betriebes und zur Weiterentwicklung der Produkte und Dienstleistungen.
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