Was wird vom Flächenmonitoring geprüft?
Beim Flächenmonitoring handelt es sich um eine automatisierte Prüfung der Einhaltung von Förderauflagen bei Direktzahlungen, ÖPUL und der Ausgleichszulage, sofern diese als monitoringfähig eingestuft werden. Ziel ist es zu überprüfen, ob die durch das Flächenmonitoring ermittelten Ergebnisse der Beantragung im MFA entsprechen. Bei den monitoringfähigen Sachverhalten handelt es sich im Detail um Flächenversiegelung, Wechsel zwischen Dauerkulturen, Acker und Grünland, Kulturgruppen (grober gegliedert als die Schlagnutzungsarten), Mähzeitpunkte Grünland und Ackerfutter, Ernte bei Ackerkulturen, Bodenbedeckung für Zwischenfrüchte sowie Bracheflächen. Eine Flächenvermessung der beantragen Schläge wird nicht vorgenommen. Nur wenn das Flächenmonitoring eindeutig einen anderen Sachverhalt feststellt, als im MFA beantragt wurde und die festgestellte Abweichung bei der beantragten GAP-Zahlung relevant ist, entsteht für den Antragsteller ein Handlungsbedarf.