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Flächenmonitoring und AMA MFA Fotos App unterstützen Antragsteller ab 2023

Die EU gibt mittels Verordnung vor, dass ab 2023 die Prüfung von Förderauflagen flächenbezogener GAP-Zahlungen zusätzlich mittels Flächenmonitoring zu erfolgen hat. Das Flächenmonitoring wird bereits seit Jahren in einigen Staaten der EU freiwillig angewandt und ist ab 2023 verpflichtend in der gesamten EU umzusetzen. Die Datenbasis bilden die Sentinel Satellitendaten der EU, welche alle drei bis fünf Tage Aufnahmen von Österreich mit einer Auflösung von 10 m x 10 m je Pixel vornehmen. Diese werden dann mit den Daten des Mehrfachantrages (MFA) verglichen.
Hinweis: Für allgemeine, technische Fragen zu Login und App-Verwendung stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Agrarmarkt Austria gerne zur Verfügung.
  • Telefonhotline: 050 3151 99 (Mo-Fr, 7-20 Uhr)
  • E-Mail-Adresse: einstiegshilfe@ama.gv.at
Außerdem hat die AMA ein umfassendes Benutzerhandbuch zur MFA Fotos App bereitgestellt (siehe Downloads zum Thema am Ende des Beitrags).
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Was wird vom Flächenmonitoring geprüft?

Beim Flächenmonitoring handelt es sich um eine automatisierte Prüfung der Einhaltung von Förderauflagen bei Direktzahlungen, ÖPUL und der Ausgleichszulage, sofern diese als monitoringfähig eingestuft werden. Ziel ist es zu überprüfen, ob die durch das Flächenmonitoring ermittelten Ergebnisse der Beantragung im MFA entsprechen. Bei den monitoringfähigen Sachverhalten handelt es sich im Detail um Flächenversiegelung, Wechsel zwischen Dauerkulturen, Acker und Grünland, Kulturgruppen (grober gegliedert als die Schlagnutzungsarten), Mähzeitpunkte Grünland und Ackerfutter, Ernte bei Ackerkulturen, Bodenbedeckung für Zwischenfrüchte sowie Bracheflächen. Eine Flächenvermessung der beantragen Schläge wird nicht vorgenommen. Nur wenn das Flächenmonitoring eindeutig einen anderen Sachverhalt feststellt, als im MFA beantragt wurde und die festgestellte Abweichung bei der beantragten GAP-Zahlung relevant ist, entsteht für den Antragsteller ein Handlungsbedarf.

Korrektur mittels AMA MFA Fotos App

Wenn eine fehlerhafte Beantragung (zB. Mais statt Soja) oder nicht eingehaltene Förderauflagen (z.B. Mahd einer UBB/Bio-DIV-Altgrasfläche nach 15. August) durch das Flächenmonitoring festgestellt wurde, erhält der betroffene Antragsteller von der AMA einen Hinweis zur Aufklärung des Sachverhalts. Hierfür stellt die AMA die AMA MFA Fotos App ab sofort im Google Play Store und in der Huawei App Gallery sowie seit Anfang Mai auch im iOS App Store zur Verfügung. Via Huawai App Gallery ist die App jedoch nur eingeschränkt nutzbar (keine Verortung), weshalb Download via Google Play Store empfohlen wird. Durch das Flächenmonitoring eindeutig festgestellte Unstimmigkeiten werden in der App beim betroffenen Schlag als Auftrag (Push-Nachricht bei Einlagen sowie zweimalige Erinnerung) angezeigt. Der betroffene Antragsteller kann den Auftrag nun innerhalb von 14 Tagen direkt in der App mittels Fotonachweis vor Ort am Schlag schnell und einfach abschließen. Sofern erforderlich können auch die Schlagnutzungsart, Begrünungsvariante und/oder Schlagcodes, korrigiert werden ohne wie bisher ins eAMA einsteigen zu müssen. Eine Vor-Ort-Kontrolle zu diesem Sachverhalt ist dann nicht mehr erforderlich.

Die AMA MFA Fotos App zeigt auch alle beantragten Schläge des MFA 2023 an. Antragsteller können daher die App auch nutzen, um die Beantragung vor Ort zu überprüfen, da der Datenstand immer dem aktuellsten Stand im eAMA entspricht.

Bei aufzuklärenden Sachverhalten wird im eAMA auch ein Hinweis-Plausibilitätsfehler für jeden betroffenen Schlag angezeigt sowie eine Info-E-Mail versandt. Daher ist es wichtig, bei der MFA-Antragstellung eine gültige Mailadresse anzugeben.

Flächenmonitoring und Vor-Ort-Kontrolle

Durch die Einführung des Flächenmonitorings werden ab dem Mehrfachantrag 2023 gewisse Sachverhalte nicht mehr oder nur in geringerem Umfang Gegenstand von Vor-Ort-Kontrollen sein. Dies wird dazu führen, dass sich die Zahl der vor Ort kontrollierten Betriebe und insbesondere die Dauer der Vor-Ort-Kontrollen deutlich verringern wird.

Weitere Informationen gibt es auf www.ama.at unter “Formulare & Merkblätter/Mehrfachantrag“ und auf dem YouTube Kanal “Videos zum Flächenmonitoring“.

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QR-Code Apple App Store AMA-MFA-Fotos

Links zum Thema
  • Informationen zur AMA MFA Fotos App
  • Videos zum Flächenmonitoring
Downloads zum Thema
  • AMA MFA Fotos App - aktuelle Kurzanleitung
  • Benutzerhandbuch für AMA MFA Fotos App - Version 4
  • AMA-Merkblatt Flächenmonitoring 2023
  • AMA Kurzanleitung Korrekturmöglichkeiten & Fotodokumentationen
01.03.2023
Autor:Agrarmarkt Austria
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Weitere Informationen:
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  • Flächenmonitoring: Überprüfungen des MFA starten

  • 2. GAP-Teilzahlung überwiesen

  • Aufzeichnungs- und Dokumentationsvorgaben beachten, um Sanktionen zu vermeiden

  • Das ist beim Almauftrieb zu beachten

  • Verpflichtende AMA-Meldung "Verbundene Unternehmen"

  • Mehrfachantrag: Einreichung bis 15. April 2025 ohne Nachfrist

  • Die vielen Gesichter der ID Austria

  • ID-Austria: Grundvoraussetzung für Antragstellung

  • Bekanntgabe einer E-Mail-Adresse für umfassende Information zu MFA und Co.

  • Melde- und Korrekturnotwendigkeiten bei nicht-landwirtschaftlichen Nutzungen (Grundinanspruchnahme)

  • Vor-Ort-Kontrolle III: Kontrolle auf Almen in der GAP ab 2023

  • Vor-Ort-Kontrolle II: In neuer GAP ersetzt Konditionalität Cross Compliance

  • Agrarmarketingbeitrag: Mehrfachantrag ersetzt Beitragserklärung

  • Vor-Ort-Kontrolle I: Neuerungen bei der Vor-Ort-Kontrolle in der GAP ab 2023

  • Digitale Förderplattform zur Antragstellung für Sektor- und Projektmaßnahmen

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