Ab 2023 können Flächen unter PV-Anlagen im MFA förderfähig beantragt werde, wenn sie auch tatsächlich landwirtschaftlich genutzt werden. Es gilt jedoch abweichende Regelungen in Steuerrecht und Erneuerbaren-Ausbau Gesetz zu beachten. © Andreas Siimon |
In der vergangenen GAP-Periode waren auf Flächen mit Photovoltaik(PV)-Anlagen nur jene Teile im Mehrfachantrag (MFA) beantragbar, welche sich zwischen den Modulen befanden und ortsüblich bewirtschaftet wurden. Ab heuer erfolgt eine Ausweitung der Beantragungsmöglichkeit auf Flächen unter den PV-Anlagen, wenn nachfolgende Bedingungen eingehalten werden.