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Ausfall einer Arbeitskraft - was tun? (Teil 2)

Vor einem unerwarteten Ausfall familiärer Arbeitskräfte (z.B. wegen Unfall, Krankheit, Tod) ist leider niemand gefeit. Wie in der vergangenen Ausgabe geht es um Möglichkeiten, um die betrieblichen Folgen zu schmälern bzw. vorzubeugen.
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Vorbeugung bedeutet auch, auf einen gesunden Lebensstil zu achten. © AdobeStock/Alla"s StockPhoto
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Vorbeugung bedeutet auch, auf einen gesunden Lebensstil zu achten. © AdobeStock/Alla"s StockPhoto
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Eine geeignete finanzielle Vorsorge ist Teil des Betriebsmanagements, um Zahlungsschwierigkeiten vorzubeugen. Gemeinschaftskonten sollen als "Oder-Konto" geführt werden. Je nach Zahlungsverpflichtungen des Betriebes können darüber hinaus auch weitere Liquiditätsreserven sinnvoll sein (Sparbücher etc..).

Bei den Personenversicherungen gibt es ein umfassendes Angebot. Welche Versicherungen für die eigene Situation passend sind, ist individuell zu beurteilen. Grundsätzlich besteht über die Unfallversicherung der SVS für den Fall eines Arbeitsunfalles oder einer Berufskrankheit ein Versicherungsschutz für die den Versicherungsbeitrag zahlende Person und Familienangehörige (Achtung: u.a. nicht für Lebensgefährten und Lebensgefährtinnen, hier kann eine Selbstversicherung in der Unfallversicherung der SVS überlegt werden).

Leistungen der SVS können u.a. sein:
  • eine Teilkostenübernahme für Ersatzarbeitskräfte (soziale Betriebshilfe),
  • Versehrtengeld,
  • eine Betriebsrente ab einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 20% oder
  • im Todesfall Witwen- bzw. Witwerrente und Waisenrente.
Um das Ausmaß der Höhe der Leistungen zu erfahren, sind Informationen z.B. bei Beratungssprechtagen der SVS in der Region erhältlich.
Eventuell sind darüber hinaus private Versicherungen sinnvoll, z.B. Ablebensversicherung (insbesondere bei noch offenen Krediten oder zur Absicherung der Familie) oder Unfallversicherung, da private Unfälle nicht von der SVS gedeckt sind. Wichtig ist hier, das Leistungsspektrum der Unfallversicherung zu prüfen. Zusätzlich gibt es spezielle Angebote für Landwirte, wie z.B. Berufsunfähigkeitsversicherung oder Betriebsunterbrechungsversicherung. Allerdings bedeutet jede Versicherung zusätzliche Prämienzahlungen, weshalb die Notwendigkeit zum Abschluss einer privaten Versicherung gut abgewogen oder überprüft werden soll.

Mit einem Testament kann von der gesetzlichen Erbfolge abgewichen werden, z.B. zu Gunsten des Gatten bzw. der Gattin. Für den Fall des Verlustes der Geschäfts-, der Einsichts- und der Urteilsfähigkeit oder der Äußerungsfähigkeit, kann eine Vorsorgevollmacht im Vorhinein erstellt werden.

Vorbeugende Maßnahmen - Risikoverminderung

Um einem Notfall vorzubeugen, zahlt es sich im Sinne aller Betroffenen aus, die Wahrscheinlichkeit eines Ausfalls zu verringern. Betrieblich bedeutet dies eine sichere Arbeitsweise mit der nötigen Qualifikation für die Tätigkeiten und Unfallvorbeugung. Die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften, Verwendung einwandfreier Arbeitsmittel, Werkzeuge, Maschinen und Kleidung. Die SVS bietet dazu auch eine Betriebsberatung durch die Sicherheitsberatung an. Darüber hinaus ist es bedeutend, auf einen gesunden Lebensstil zu achten, wie gesunde Ernährung und Bewegung, Vorsorgeuntersuchungen und Möglichkeiten der Erholung, um auch mittel- und langfristig gesund die Aufgaben am Betrieb und darüber hinaus bewerkstelligen zu können.

Infobox

Wenn die Situation schwierig oder unüberwindbar erscheint stehen die Beraterinnen der Beratungsstelle Lebensqualität Bauernhof gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

Beratungsstelle Lebensqualität Bauernhof
Montag bis Freitag von 8.30 – 12.00 Uhr
Tel.-Nr.: 050 6902-1800
E-Mail: lebensqualitaet@lk-ooe.at 
  • kostenlos
  • vertraulich
  • anonym
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  • Lebensqualität am Bauernhof
  • Ausfall einer Arbeitskraft – was tun? (Teil 1)
07.02.2023
Autor:Ing. Dipl.-Päd. Maria Wegerer, MBA
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