Anträge für betriebsbezogene Genehmigungen für bestimmte Eingriffe am Bio-Betrieb müssen alle drei Jahre neu gestellt werden. © Kronreif |
Für viele Bio-Betriebe ist ab 2023 wieder ein Antrag für betriebsbezogene Genehmigungen zu stellen, weil die jeweils aktuellen Anträge immer nur für drei Kalenderjahre gelten.
Es betrifft folgende Antragspunkte:
Es betrifft folgende Antragspunkte:
- Zerstören der Hornanlage bei Kälbern für die Nachzucht und Mastkälbern bis zu einem Alter von acht Wochen - Enthornungsanträge.
- Zerstören der Hornanlage von weiblichen Kitzen für die Nutzung von Milchziegen bis zu einem Alter von vier Wochen.
- Kupieren von Schwänzen bei weiblichen Lämmern, die für die Nachzucht bestimmt sind, bis zu einem Alter von sieben Tagen bei einer tierärztlich bestätigten betrieblichen Notwendigkeit.