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Ergänzungen zum Fahrplan ab 2023

Nach zwei Jahren mit umfassenden rechtlichen Anpassungen zur Umsetzung der mit 1. Jänner 2022 in Kraft getretenen neuen EU-Bio-Verordnung sind die wesentlichen Herausforderungen gemeistert.
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© Hagar Lotte Geyer auf Pixabay
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© Hagar Lotte Geyer auf Pixabay
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Die nationalen Umsetzungsarbeiten sind damit weitgehend abgeschlossen und bieten Rechtssicherheit für die Bio-Betriebe. Der Verbrauch an Bio-Produkten ist in dieser Zeit trotz globaler Krisen im Wesentlichen stabil geblieben. Mit Jahresende 2022 laufen jedoch einige Übergangsbestimmungen aus, die ab 2023 neu geregelt sind.
 
In einer Artikelserie informieren wir über national ausständige Anpassungsschritte, die ab 1. Jänner 2023 in Kraft treten. Neben rechtlichen Änderungen im Zusammenhang mit ausgelaufenen Übergangsbestimmungen, sind Neuerungen bei der Verwendung von konventionellem Grünlandsaatgut sowie bei Tiereingriffen zu berücksichtigen. Wie bereits angekündigt, werden auch die Bestimmungen zum konventionellen Tierzukauft ab 2023 strikter gefasst. Welche Aufzeichnungen und spezielle Anträge zu beachten sind, um Sanktionen zu vermeiden, sowie weiterführende Links zu allen Themen stellt die Artikelserie im Überblick dar.
 
Links zum Thema
  • Teil 1: Rechtliche Anpassungen in BIO ab 2023
  • Teil 2: Zukauf konventioneller Zuchttiere ab 2023
  • Teil 3: Zukauf konventioneller Küken ab 2023 genehmigungspflichtig
  • Teil 4: Erinnerung: Bio-Anträge im VIS zeitnah stellen
  • Teil 5: Änderungen beim Einsatz von nichtbiologischem Grünlandsaatgut ab 2023
  • Teil 6: Bio-Flächenkennzeichnung im INSPIRE Agraratlas im Detail
22.12.2022
Autor:DI Dr. Anna Herzog
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Weitere Informationen:
  • Pflanzenschutz im Biolandbau in Österreich: rechtliche Rahmenbedingungen

  • Doku-Pflicht Biobetriebe: Betriebs- und schlagbezogene Aufzeichnungen - "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!“

  • Dokumentation am Bio-Betrieb (Teil 1)

  • Ergänzungen zum Fahrplan ab 2023

  • Rechtliche Anpassungen in BIO ab 2023

  • Änderungen beim Einsatz von nichtbiologischem Grünlandsaatgut ab 2023

  • Ein Fahrplan durch die neue EU-Bio-Verordnung