Genehmigung für konventionelles Grünlandsaatgut
Mit Jahresende 2022 ist die allgemeingültige Genehmigung für Saatgutmischungen für Dauerwiesen, Wechselwiesen und Weiden (Übergangsfrist) ausgelaufen Der Einsatz von konventionellem Saatgutmischungen bleibt heuer zwar weiterhin möglich, bedarf aber einer individuellen Genehmigung durch die Bio-Kontrollstelle. Dies gilt sowohl für fertige konventionelle Mischungen als auch Mischungen mit konventionellen Einzelkomponenten. Lediglich für Mischungen, deren sämtliche konventionelle Einzelkomponenten im Österreichischen Verzeichnis der allgemeinen Genehmigungen gelistet sind (abrufbar über die Bio-Saatgutdatenbank) ist kein Genehmigungsansuchen erforderlich. Generell kann immer dann um Genehmigung angesucht werden, wenn das gewünschte Saatgut weder in Bio- noch in Umstellungsqualität verfügbar und auch nicht im Verzeichnis der allgemeinen Genehmigungen gelistet ist.