Der Förderwerbende muss eine für die Bewirtschaftung des Betriebs geeignete Facharbeiterprüfung oder eine einschlägige höhere Ausbildung oder einen einschlägigen Hochschulabschluss nachweisen.
Liegt der Nachweis der Mindestqualifikation zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht vor, so kann er bis spätestens zwei Jahre nach der ersten Niederlassung erbracht werden. Diese Frist kann in begründeten Ausnahmefällen auf Antrag des Förderwerbenden um ein Jahr verlängert werden. Die Auszahlung der Basisprämie und der darauf aufsetzenden Module erfolgt frühestens nach Erbringung des Qualifikationsnachweises.
Vorlage eines Betriebskonzepts mit folgendem Inhalt:
- Darstellung der Ausgangssituation des Betriebs
- Berechnung und Analyse der Ausgangssituation insbesondere hinsichtlich Betriebs- und Arbeitswirtschaft
- Strategie für die Entwicklung des Betriebes sowie Ziele und Entwicklungsmöglichkeiten in den nächsten fünf bis zehn Jahren
- Beschreibung der geplanten Investition, falls relevant
o Berechnung und Beurteilung der geplanten Ausrichtung des Betriebs
- Maßnahmen- und Ablaufplan mit Darstellung der vorgesehenen spezifischen Meilensteine und Ziele
- Bei Vorliegen eines Investitionsprojektes Relevanz für die Ziele Klimaschutz, Ressourcenschonung und ökologische Nachhaltigkeit