Ist am Biobetrieb noch konventionelles Grünlandsaatgut auf Lager, braucht man dafür ab Jänner 2023 eine Ausnahmegenehmigung. © LK Kärnten/Astrid Pichorner |
Grundsätzlich sollten Biobetriebe Biosaatgut verwenden. Bislang konnten Biobetriebe jedoch auch konventionelles Grünland-Saatgut ohne vorherige Genehmigung zukaufen. Diese Ausnahmeregelung fällt mit Beginn des nächsten Jahres. Für Biobetriebe heißt dies, dass jeder Biobetrieb ab 1. Jänner 2023 vor dem Zukauf von konventionellem Saatgut einen Antrag bei der Kontrollstelle einbringen muss. Das gilt dann auch für Grünlandmischungen!
Zusätzlich wird es ab 2023 "Umstellungssaatgut“ am Markt geben, für welches keine Antragstellung notwendig ist. Eine Neuheit stellen auch die sogenannten "70%-Mischungen“ dar. Diese bestehen aus mindestens 70 Gewichtsprozenten Bio- oder Umstellungskomponenten. Sie sind nur ohne Genehmigung zukaufbar, wenn sie in der AGES-Liste für allgemeine Ausnahmen gelistet sind und mit einem Zusatzetikett versehen werden. Alle anderen Mischungen mit oder ohne Bio- und Umstellungskomponenten sind jedenfalls genehmigungspflichtig. Generell ausgenommen von der Genehmigungspflicht sind nur jene Sorten, die auf der bereits erwähnten AGES-Liste für allgemeine Ausnahmen angeführt sind. Diese Liste wird jährlich aktualisiert und ist auf der AGES-Homepage (AGES-Saatgutdatenbank) ersichtlich. Auch die Verfügbarkeit von Bio-Saatgut kann auf der AGES-Saatgutdatenbank überprüft werden.
Zusätzlich wird es ab 2023 "Umstellungssaatgut“ am Markt geben, für welches keine Antragstellung notwendig ist. Eine Neuheit stellen auch die sogenannten "70%-Mischungen“ dar. Diese bestehen aus mindestens 70 Gewichtsprozenten Bio- oder Umstellungskomponenten. Sie sind nur ohne Genehmigung zukaufbar, wenn sie in der AGES-Liste für allgemeine Ausnahmen gelistet sind und mit einem Zusatzetikett versehen werden. Alle anderen Mischungen mit oder ohne Bio- und Umstellungskomponenten sind jedenfalls genehmigungspflichtig. Generell ausgenommen von der Genehmigungspflicht sind nur jene Sorten, die auf der bereits erwähnten AGES-Liste für allgemeine Ausnahmen angeführt sind. Diese Liste wird jährlich aktualisiert und ist auf der AGES-Homepage (AGES-Saatgutdatenbank) ersichtlich. Auch die Verfügbarkeit von Bio-Saatgut kann auf der AGES-Saatgutdatenbank überprüft werden.