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Mobilfunk-Standortverträge: Versuch nachteiliger Änderungen

Vertragsänderungen zu Mobilfunkmast-Standorten sollten nicht voreilig unterschrieben werden.
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Trotz Ausbaubedarfs stellt ein Unternehmen langjährige Standortverträge in Frage. © LK OÖ/Wagner
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Trotz Ausbaubedarfs stellt ein Unternehmen langjährige Standortverträge in Frage. © LK OÖ/Wagner
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Manche Grundeigentümer, die ihre Flächen oder Gebäude als Antennen-Standorte vermieten, werden telefonisch durch eine vom Mobilfunkunternehmen beauftragte ausländische Agentur mit einer Minderauslastung und daher geplanten Vertragsänderungen konfrontiert. Andernfalls stehe eine Kündigung und Auflassung des Standorts im Raum.

Inhalte von Schreiben dazu sind:
  • Streichung von Wertanpassungen
  • starke Kürzung der Entgelte
  • deutliche Verlängerung der Bindung des Grundeigentümers
  • freier Nutzungsumfang
Derartige Änderungen sind überwiegend zum Nachteil der vermietenden Grundeigentümer gestaltet: Beträge ohne Indexierung werden durch Teuerung immer weniger wert. Die Begründungen für Kürzungen sind nicht überprüfbar. Trotz einer Laufzeit ist das Unternehmen selbst nicht gebunden. Der Mieter hätte die Möglichkeit, die Anlage und Nutzung stark zu verändern oder ohne Zustimmung des Vermieters an Dritte weiterzuvermieten.
Es ist stets Verhandlungssache, ausgewogene Regelungen zu finden.

Allgemein ist nicht mit einer Reduktion sondern für den 5G-Ausbau mit einem hohen Standortbedarf zu rechnen. Eine Karte bestehender Standorte ist unter https://www.senderkataster.at  ersichtlich.
26.07.2021
Autor:DI Paul Wagner, LK OÖ
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