Identifizierung aller Equiden,
Registrierung aller Equidenhalter:innen,
Eintrag der Bewegungsmeldungen im VIS © Bundesanstalt Statistik Österreich; Direktion Raumwirtschaft; Land- und Forstwirtschaft, VIS |
Seit Juli 2009 müssen in der EU gehaltene Equiden gemäß der VO (EU) 504/2008 identifiziert werden. Diese Identifizierung des Tieres umfasst
Die Identifizierung, der Nachtrag oder die Nach-Identifizierung eines Equiden kann vom Equideneigentümer bei jeder passausstellenden Stelle (Zuchtverbände, Österreichischer Pferdesportverband (OEPS), …) vorgenommen werden. Die Liste der in Österreich dafür zugelassenen Stellen findet man auf der Website https://www.verbrauchergesundheit.gv.at unter dem Menüpunkt Handel/Export > Innergemeinschaftlicher Handel (IGH).
Von den passausstellenden Stellen werden je Tier die Stammdaten (unter anderem UELN, Chipcode, Geburtsdatum, Geschlecht) sowie Informationen zum Equideneigentümer und zum aktuellen Equidenhalter an die EQDB übermittelt.
Nach der Identifizierung von Equiden, die in Österreich geboren wurden, wird eine Geburtsmeldung für dieses Tier an das VIS (= Verbrauchergesundheitsinformationssystem, “Bewegungsdatenbank“) übertragen.
Der Nachtrag von Equiden in der EQDB, die bereits über einen EU-konformen Pferdepass verfügen, bewirkt eine Zugangsmeldung an das VIS (dies betrifft Tiere aus EU-Mitgliedsländern und auch solche aus Drittländern wie z.B. Großbritannien oder Island). Ebenso wird im Fall der Nach-Identifizierung von Equiden eine Zugangsmeldung an das VIS übertragen. Davon betroffen sind Equiden, die unabhängig von deren Herkunft, bisher noch nicht identifiziert wurden sowie solche, die ohne EU-konformen Pferdepass nach Österreich verbracht wurden.
- den Equidenpass (inkl. UELN = Universal Equine Life Number)
- die Kennzeichnung des Tieres mit einem Chip oder einer Alternativkennzeichnung (z.B. “Brand“)
- die Eintragung in die Equidendatenbank (= EQDB), in welcher Aufzeichnungen zur Identifizierung des Tieres sowie Daten des Eigentümers und des Halters gespeichert werden.
Die Identifizierung, der Nachtrag oder die Nach-Identifizierung eines Equiden kann vom Equideneigentümer bei jeder passausstellenden Stelle (Zuchtverbände, Österreichischer Pferdesportverband (OEPS), …) vorgenommen werden. Die Liste der in Österreich dafür zugelassenen Stellen findet man auf der Website https://www.verbrauchergesundheit.gv.at unter dem Menüpunkt Handel/Export > Innergemeinschaftlicher Handel (IGH).
Von den passausstellenden Stellen werden je Tier die Stammdaten (unter anderem UELN, Chipcode, Geburtsdatum, Geschlecht) sowie Informationen zum Equideneigentümer und zum aktuellen Equidenhalter an die EQDB übermittelt.
Nach der Identifizierung von Equiden, die in Österreich geboren wurden, wird eine Geburtsmeldung für dieses Tier an das VIS (= Verbrauchergesundheitsinformationssystem, “Bewegungsdatenbank“) übertragen.
Der Nachtrag von Equiden in der EQDB, die bereits über einen EU-konformen Pferdepass verfügen, bewirkt eine Zugangsmeldung an das VIS (dies betrifft Tiere aus EU-Mitgliedsländern und auch solche aus Drittländern wie z.B. Großbritannien oder Island). Ebenso wird im Fall der Nach-Identifizierung von Equiden eine Zugangsmeldung an das VIS übertragen. Davon betroffen sind Equiden, die unabhängig von deren Herkunft, bisher noch nicht identifiziert wurden sowie solche, die ohne EU-konformen Pferdepass nach Österreich verbracht wurden.