Folgende Tätigkeiten bedürfen jedoch der Zustimmung des Waldeigentümers:
- Tätigkeiten zu Erwerbszwecken
- Lagern bei Dunkelheit und Zelten
- Befahren und Reiten
- Entzünden von Feuer (zusätzlich Genehmigung der Forstbehörde erforderlich)
- Anlegen und Benützen von Loipen