Kaufverträge können grundsätzlich formfrei abgeschlossen werden. Das heißt, auch mündliche Verträge sind wirksam und einklagbar. Bei wichtigen Rechtsgeschäften empfiehlt es sich daher, zu Beweiszwecken die einzelnen Vertragspunkte schriftlich festzuhalten.
Auch sollten Vertragspunkte, auf welche ausdrücklich Wert gelegt wird (wie zum Beispiel kostenlose Ersatzreifen, der Tausch einer am Gerät befindlichen Anhängerkupplung oder ein Kauf auf Feldprobe) unbedingt niedergeschrieben werden. Denn nur das, was schriftlich vereinbart wurde, kann später auch ohne Schwierigkeiten durchgesetzt werden.
Auch sollten Vertragspunkte, auf welche ausdrücklich Wert gelegt wird (wie zum Beispiel kostenlose Ersatzreifen, der Tausch einer am Gerät befindlichen Anhängerkupplung oder ein Kauf auf Feldprobe) unbedingt niedergeschrieben werden. Denn nur das, was schriftlich vereinbart wurde, kann später auch ohne Schwierigkeiten durchgesetzt werden.