Wird der am Bestellschein bzw. Kaufvertrag vereinbarte Liefertermin vom Verkäufer nicht eingehalten und die Ware bis zu diesem Zeitpunkt nicht geliefert, kann der Käufer dem Verkäufer eine angemessene Nachfrist zur Lieferung setzen und gleichzeitig den Rücktritt vom Kaufvertrag für den Fall der Nichteinhaltung dieser Nachfrist androhen.
Eine derartige Rücktrittsandrohung sollte wiederum unbedingt schriftlich und mit eingeschriebenem Brief vorgenommen werden (zB "Ich trete zurück, wenn Sie nicht binnen ... Wochen Ihre fällige Leistung erbringen").
Beachte! Ein bloßes Zuwarten allein reicht für die Gültigkeit der Rücktrittserklärung nicht aus.
Auch kann für den Fall einer verspäteten Lieferung schon bei Vertragsabschluss sicherheitshalber ein Pönale vereinbart werden. So kann der Käufer bei Verschulden des Partners für jeden Tag oder jede Woche der Verspätung einen bestimmten Betrag als Vertragsstrafe einbehalten.
Eine derartige Rücktrittsandrohung sollte wiederum unbedingt schriftlich und mit eingeschriebenem Brief vorgenommen werden (zB "Ich trete zurück, wenn Sie nicht binnen ... Wochen Ihre fällige Leistung erbringen").
Beachte! Ein bloßes Zuwarten allein reicht für die Gültigkeit der Rücktrittserklärung nicht aus.
Auch kann für den Fall einer verspäteten Lieferung schon bei Vertragsabschluss sicherheitshalber ein Pönale vereinbart werden. So kann der Käufer bei Verschulden des Partners für jeden Tag oder jede Woche der Verspätung einen bestimmten Betrag als Vertragsstrafe einbehalten.