preview.lko.or.at
  • lk österreich
  • lk burgenland
  • lk kärnten
  • lk niederösterreich
  • lk oberösterreich
  • lk salzburg
  • lk steiermark
  • lk tirol
  • lk vorarlberg
  • lk wien
lk wien
  • Wien
    • Wien
    • Aktuelles
    • Zukunft Stadtlandwirtschaft 2025
    • Wir über uns
    • Verbände
    • Presse
    • Newsline
    • Publikationen
    • Bildergalerien
    • Kontakt
  • Pflanzen
  • Tiere
    • Tiere
    • Videos Rinderhaltung
  • Forst
    • Forst
    • Waldbau & Forstschutz
    • Holzvermarktung & Betriebswirtschaft
    • Waldfonds und Forstförderung
    • Arbeits- & Forsttechnik
    • Wald & Gesellschaft
    • Grundeigentum & Jagd
    • Forstprogramme
    • Beratungsvideos Forst
  • Bio
  • Förderungen
  • Recht & Steuer
  • Betriebsführung
    • Betriebsführung
    • Videos Betriebsführung
  • Bauen, Energie & Technik
    • Bauen, Energie & Technik
    • Videos Technik
    • Videos Energie
    • Videos Bauen
  • Diversifizierung
  • Bildung
    • Bildung
    • Bildung aktuell
    • Kurse, Workshops, Veranstaltungen

  • LK Wien
  • / Tiere
  • / Pferde
  • Tiere
  • Tierhaltung Allgemein
  • Bienen
  • Fische
  • Geflügel
  • Schweine
  • Schafe & Ziegen
  • Pferde
  • Rinder
  • Beratung

Pferdeeinstellung: Landwirtschaft und Gewerbe

Mit der Novelle der Gewerbeordnung 2017 wurde eine jahrelange Diskussion über die Abgrenzung zwischen der landwirtschaftlichen und der gewerblichen Einstellpferdehaltung vorerst beendet. Doch was bedeutet das nun für die Praxis? Hier ein Überblick.
[1648709703879176_7.png]
Pferdeeinstellung ist auch im Rahmen der landwirtschaftlichen Urproduktion möglich. © Sonja Bauer
Fenster schließen
Pferdeeinstellung ist auch im Rahmen der landwirtschaftlichen Urproduktion möglich. © Sonja Bauer
[1648709703879176_1.png]
Fenster schließen

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Das "Einstellen von Reittieren“ war ohne Gewerbeberechtigung nur im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Nebengewerbes zulässig (§ 2 Abs. 4 Z. 6 GEWO). Seit der Novelle 2017 ist Pferdeeinstellung auch im Rahmen der landwirtschaftlichen Urproduktion möglich, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Diese sind:
  • Die nebengewerbliche Tätigkeit muss im Verhältnis zur Urproduktion an Umfang und wirtschaftlicher Bedeutung wesentlich untergeordnet sein.
  • Einstellen von höchstens 25 Einstellpferden, sofern höchstens zwei Einstellpferde pro ha landwirtschaftlich genutzter Fläche gehalten werden und diese Flächen sich in der Region (im Umkreis von 10 km zur Betriebsstätte) befinden.
  • Verwendung von überwiegend landwirtschaftlichen Erzeugnissen (z.B. Futtermittel, Einstreu) aus dem eigenen landwirtschaftlichen Betrieb.
  • Keine landw. Flächen i.S. dieser Bestimmung sind sämtliche Flächen, auf denen kein Futterertrag gewonnen werden kann (Hausgärten, Obstanlagen, Weingärten, Reb- und Baumschulen, Forstbaumschulen auf ldw. Flächen, Energieholzflächen, Christbaumflächen). Pachtflächen in anderen Mitgliedstaaten sind jedenfalls nicht zu berücksichtigen.

Die Details für Pferdeeinsteller in einer Broschüre zusammengefasst

Downloads zum Thema
  • Broschuere_Einstellpferde
Autor:DI Viktoria Egger
Drucken
Empfehlen
Weitere Informationen:
1 2
  • Die Generation von morgen auf dem Prüfstand

  • MKS: Risikominimierende Maßnahmen & Empfehlungen für pferdehaltende Betriebe und den Transport von Pferden!

  • Frauenpower in der Pferdezucht

  • Blut, Sportlichkeit, Eleganz und Ausstrahlung

  • Haflingerzüchter des Jahres: Noblesse, Gelassenheit, Überraschungen und Vielseitigkeit

  • Gemeinsamer Traum "Norikerzucht"

  • Steuer-Fragen: Womit werden pferdehaltende Betriebe immer wieder konfrontiert?

  • Auf die Weide, fertig, los: Raus ins Grüne für Mutterstuten

  • Der richtige Speiseplan für tragende Stuten

  • Mineralstoffversorgung beim Pferd: Die wirkungsvollen Bausteine des Lebens

  • Mit richtiger Ration zu fitten Fohlen und fruchtbaren Stuten

  • Identifizierung der Equiden im VIS

  • Bewegungsdatenbank für Pferde

  • Pferdehaltung am Biobetrieb

  • Pferdeeinstellung: Landwirtschaft und Gewerbe

1 2