Beachten Sie unsere rechtlichen Tipps rund um den Ausritt! © Perner/LK OÖ |
Viele wollen das schöne Wetter dazu nutzen, um
ein bisschen Zeit in der freien
Natur zu verbringen, die
einen machen einen Spaziergang,
die anderen fahren mit
dem Mountainbike und manche
schwingen sich in den
Sattel. Doch Vorsicht: nicht
überall wo spazieren gegangen
werden darf, darf auch Rad gefahren
oder geritten werden.
Der Wald steht der Öffentlichkeit
zwar zu Erholungszwecken
zur Verfügung, aber um
den Waldbestand, die Tiere
und allenfalls sich selbst oder
andere Nutzer, nicht zu gefährden,
dürfen die markierten
Wege nicht verlassen werden
und für das Reiten und
Radln ist jedenfalls vorher die
Zustimmung des Grundeigentümers
einzuholen – außer es
bestehen ausgewiesene Reit- oder
Radwege.
Im Forstgesetz sind für die
Beschädigung junger Bäume,
und somit des Waldes, hohe
Strafen bis zu 730 Euro vorgesehen.