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Pferde und Recht - Leistungen aus der Unfallversicherung

Beim Umgang mit Pferden kommt es immer wieder zu Unfällen. Aufgabe der bäuerlichen Unfallversicherung ist es, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu verhüten sowie Unfallverletzte und Berufskranke so rasch und gut wie möglich auszuheilen und in Beruf und Gesellschaft einzugliedern.
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Sorgen Sie für eine umfangreiche Unfallversicherung! © SVS
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Sorgen Sie für eine umfangreiche Unfallversicherung! © SVS
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  • Arbeitsunfall: Ein Arbeitsunfall ist ein plötzliches, unerwartetes und unvorhersehbares Ereignis, dass zeitlich und örtlich begrenzt und unabhängig vom Willen des Betroffenen eine Gesundheitsschädigung oder den Tod verursacht. Damit ein Unfall als Arbeitsunfall anerkannt wird, muss sich der Unfall bei einer Tätigkeit ereignen, die zum bäuerlichen Berufsfeld gehört. Keine Arbeitsunfälle sind beispielsweise Spiel-, Sport- und Freizeitunfälle, Unfälle durch Alkoholisierung, Unfälle nach einer Lösung vom Betrieb (Umwege oder Unterbrechung des Betriebsweges), Körperschäden, die auf innere Ursachen zurück zu führen sind (zB Bandscheibenvorfall, Herzinfarkt, etc.) und Unfälle bei alltäglichen rein persönlichen Bedürfnissen (zB Essen, Körperpflege, An- und Auskleiden, etc).
  • Berufskrankheit: Berufskrankheiten sind ganz bestimmte Krankheiten, die nachweisbar durch die versicherte Tätigkeit hervorgerufen wurden. Die Berufskrankheiten sind in einer „Berufskrankheitenliste“ genau aufgezählt. In der Land- und Forstwirtschaft kommen insbesondere Krankheiten vor, die von Tieren auf Menschen übertragen oder durch schädliche Stoffe verursacht werden. Weiters kommen bestimmte Atemwegsund Lungenerkrankungen sowie durch Lärm verursachte Schwerhörigkeit in Betracht. Ebenso ist FSME und Borreliose noch relativ häufig.
  • Unfallmeldung: Ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit muss innerhalb von fünf Tagen der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) gemeldet werden. Die notwendigen Formulare und Vordrucke sind in den Gemeindeämtern oder unter www.svs.at erhältlich.

Leistungen der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS)

  • Unfallverhütung
  • Sicherheitsberatung
  • Geldleistungen für Versehrte (Betriebsrente, Versehrtengeld)
  • Unfallheilbehandlung
  • Leistungen bei Todesfall (Witwen-/ Witwerrente, Waisenrente)
  • Rehabilitation
22.10.2024
Autor:Rechtsabteilung LK Oberösterreich
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