Einkommensteuerliche Regelungen für Pferdeeinstellbetriebe. © Dr. Karl Penninger/Landwirtschaftskammer OÖ |
Zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft zählen:
- Einkünfte aus dem Betrieb von Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Weinbau, Gartenbau, Obstbau, Gemüsebau und aus allen Betrieben, die Pflanzen und Pflanzenteile mit Hilfe der Naturkräfte gewinnen.
- Einkünfte aus Tierzucht- und Tierhaltungsbetrieben
- Einkünfte aus Binnenfischerei, Fischzucht und Teichwirtschaft sowie aus Bienenzucht.
- Einkünfte aus Jagd, wenn diese mit dem Betrieb einer Landwirtschaft oder Forstwirtschaft in Zusammenhang steht.
- Einkünfte aus übrigem land- und forstwirtschaftlichem Vermögen