Vermietung von eigenen Pferden
Das Vermieten eigener Pferde führt zu Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, sofern keine weiteren ins Gewicht fallenden Leistungen erbracht werden.
Übersteigt jedoch die Vermietung der Reitpferde an Umfang und wirtschaftlicher Bedeutung die eigentliche landwirtschaftliche Produktion, liegt ein Gewerbebetrieb vor.
Werden in der Landwirtschaft Pferde auch zu Fuhrleistungen sowie Kutschen- und Schlittenfahrten verwendet, zählt dies zur Landwirtschaft, solange es sich um Nebenleistungen handelt. Die Einkünfte aus diesen Dienstleistungen sind beim land- und forstwirtschaftlichen Nebenerwerb zu erklären.