Zahlungsbedingungen
Sofern die Parteien keine Zahlungsfrist vereinbart haben, ist das Pferd unmittelbar bei Übergabe zu bezahlen.
Soll nicht sofort bezahlt werden, ist die Vereinbarung eines Eigentumsvor-behaltes anzuraten, das heißt, der Verkäufer bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentümer des Pferdes. Im Falle der Zahlungsunwilligkeit oder -unfähigkeit des Käufers kann er die Herausgabe seines Eigentums verlangen.
Für den Käufer hingegen ist es von Vorteil, einen sogenannten Haftrücklass zu vereinbaren. Das heißt, ein Teil des Kaufpreises ist erst nach Ablauf einer bestimmten Frist zu bezahlen. Der Käufer hat damit Zeit, festzustellen, ob das Pferd gesund ist und die zugesagten Eigen-schaften tatsächlich aufweist.