Reiten auf öffentlichen Straßen
Reiter müssen körperlich geeignet und des Reitens kundig sein und das 16. Lebensjahr vollendet haben. Jüngere Personen dürfen nur in Begleitung Erwachsener reiten; dies gilt jedoch nicht für das Reiten im Rahmen eines landwirtschaftlichen Betriebes, wenn der Reiter das zwölfte Lebensjahr vollendet hat.
Beim Reiten auf öffentlichen Straßen ist grundsätzlich die Fahrbahn zu benutzen und nicht Geh- oder Radwege. Bei Vorhandensein Reitwege benutzen. Auf Autobahnen ist das Reiten generell verboten.
Reiter haben sich auf der Fahrbahn äußerst rechts zu halten, die Verkehrszeichen und Bodenmarkierungen sowie Arm- und Lichtzeichen zu beachten. Bei Dämmerung, Dunkelheit oder starkem Nebel müssen Reiter, wenn die sonstige Beleuchtung nicht ausreicht, durch hell leuchtende Laternen an der linken Seite gekennzeichnet sein.
Beim Reiten auf öffentlichen Straßen ist grundsätzlich die Fahrbahn zu benutzen und nicht Geh- oder Radwege. Bei Vorhandensein Reitwege benutzen. Auf Autobahnen ist das Reiten generell verboten.
Reiter haben sich auf der Fahrbahn äußerst rechts zu halten, die Verkehrszeichen und Bodenmarkierungen sowie Arm- und Lichtzeichen zu beachten. Bei Dämmerung, Dunkelheit oder starkem Nebel müssen Reiter, wenn die sonstige Beleuchtung nicht ausreicht, durch hell leuchtende Laternen an der linken Seite gekennzeichnet sein.