Es gilt eine Gewährleistungsfrist von 6 Wochen, wobei für einige Krankheiten eine gesetzliche Vermutung besteht, dass sie bei Übergabe des Tieres schon vorhan-den war, wenn sie innerhalb folgender Fristen hervorkommen:
- Dämpfigkeit ............................. 14 Tag
- Dummkoller ............................. 14 Tage
- Aufsetzkoppen ........................ 14 Tage
- Freikoppen ................................ 7 Tage
- Kehlkopfpfeifen ......................... 7 Tage
- Innere Augenentzündung ......... 7 Tage
Wichtig ist, dass der Käufer den Mangel nicht innerhalb von 14 Tagen, sondern sofort dem Verkäufer oder in dessen Abwesenheit dem Gemeindevorsteher (Bürgermeister) bekannt gibt, besser aber noch das Tier von einem Tierarzt untersuchen lässt oder eine gerichtliche Beweissicherung beantragt. Unterlässt er dies, muss er selbst beweisen, dass die Krankheit schon bei Übergabe vorhanden war.