Transporte ohne wirtschaftlichen Zweck
Allerdings gelten die Forderungen dieser beiden Rechtstexte nur für Transporte mit einem wirtschaftlichen Zweck. Gerade im Bereich der Pferdehaltung werden aber viele Transporte ohne wirtschaftlichen Zweck durchgeführt, weil Pferde als Sport- oder Freizeitpferde gehalten werden. Bei solchen Transporten gelten nur die allgemeinen Bestimmungen des Tierschutzes aber keine speziellen Transportanforderungen.
Beispiele für solche Transporte, die von den Bestimmungen der EU-Tiertransportverordnung ausgenommen sind, wären:
Beispiele für solche Transporte, die von den Bestimmungen der EU-Tiertransportverordnung ausgenommen sind, wären:
- Transporte zu Turnieren oder Reit- und Fahrveranstaltungen
- Transporte zu einem anderen Einstellbetrieb
- Transporte zu einer tierärztlichen Behandlung
- Transporte zum Zweck des Wanderreitens