preview.lko.or.at
  • lk österreich
  • lk burgenland
  • lk kärnten
  • lk niederösterreich
  • lk oberösterreich
  • lk salzburg
  • lk steiermark
  • lk tirol
  • lk vorarlberg
  • lk wien
lk wien
  • Wien
    • Wien
    • Aktuelles
    • Zukunft Stadtlandwirtschaft 2025
    • Wir über uns
    • Verbände
    • Presse
    • Newsline
    • Publikationen
    • Bildergalerien
    • Kontakt
  • Pflanzen
  • Tiere
    • Tiere
    • Videos Rinderhaltung
  • Forst
    • Forst
    • Waldbau & Forstschutz
    • Holzvermarktung & Betriebswirtschaft
    • Waldfonds und Forstförderung
    • Arbeits- & Forsttechnik
    • Wald & Gesellschaft
    • Grundeigentum & Jagd
    • Forstprogramme
    • Beratungsvideos Forst
  • Bio
  • Förderungen
  • Recht & Steuer
  • Betriebsführung
    • Betriebsführung
    • Videos Betriebsführung
  • Bauen, Energie & Technik
    • Bauen, Energie & Technik
    • Videos Technik
    • Videos Energie
    • Videos Bauen
  • Diversifizierung
  • Bildung
    • Bildung
    • Bildung aktuell
    • Kurse, Workshops, Veranstaltungen

  • LK Wien
  • / Recht & Steuer
  • / Landwirtschaft und Gewerbe
  • Recht & Steuer
  • Allgemeine Rechtsfragen
  • Grundeigentum
  • Rechtsfragen zur Betriebsführung
  • Hofübergabe
  • Landwirtschaft und Gewerbe
  • Pachten und Verpachten
  • Steuer
  • Soziales und Arbeit
  • Einheitswert & Hauptfeststellung
  • Beratung

Geröstete Kürbiskerne – sind diese noch als Urprodukt anzusehen?

Nein. Laut Urprodukteverordnung gelten Kerne zwar als ein der land- und forstwirtschaftlichen Urproduktion zugehöriges Produkt. Dies aber nur, sofern sie nicht verarbeitet sind.
[1517471347799861_5.jpg]
größer
Geröstete Kürbiskerne sind kein Urprodukt © LK NÖ/Archiv
Fenster schließen
Geröstete Kürbiskerne sind kein Urprodukt © LK NÖ/Archiv
[1517471347799861_1.jpg]
Fenster schließen
Ein verarbeitetes Produkt kann nur dann noch der Urproduktion zugerechnet werden, wenn die Verordnung dies ausdrücklich zugesteht, was beispielsweise bei "Erdäpfel (auch gewaschen, geschält, zerteilt oder getrocknet)" der Fall ist. Bezüglich Kernen, also auch bezüglich Kürbiskernen findet sich in der Verordnung kein derartiger Zusatz. In den Erläuterungen zur Verordnung wird festgehalten, dass Knabberkerne - so auch Kürbiskerne - natürlich gereinigt und auch getrocknet werden dürfen, Rösten und Salzen oder mit Schokolade überziehen sind aber Tätigkeiten des Nebengewerbes. Geröstete Kürbiskerne sind also kein Urprodukt mehr.
29.03.2019
Autor:Mag. Andrea Arbeithuber, LK OÖ
Drucken
Empfehlen
Weitere Informationen:
1 2 3
  • Urproduktion - Sozialversicherung

  • Urproduktion und Zukaufsbefugnisse

  • Urprodukteverordnung

  • Geröstete Kürbiskerne – sind diese noch als Urprodukt anzusehen?

  • Direktvermarktung - Steuern

  • Direktvermarktung - Sozialversicherung

  • Direktvermarktung - Vermarktungsformen

  • Direktvermarktung - Ab Hof Verkauf

  • Direktvermarktung - Selbstbedienungsläden

  • Direktvermarktung - Bauernladen

  • Direktvermarktung - Öffnungszeiten

  • Direktvermarktung - Registrierung / Zulassung als Lebensmittelerzeuger

  • Direktvermarktung - Betriebsanlagenrecht

  • Direktvermarktung - Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht

  • Nebengewerbe - Steuerrecht

1 2 3