Bei Urheberrechtsverletzungen drohen Schadenersatzansprüche. © Agrarfoto.com |
Das Medium Internet hat längst auch in der Landwirtschaft Einzug gehalten. Viele landwirtschaftliche Betriebe nutzen die Möglichkeiten der digitalen Welt zur Präsentation und zur Vermarktung ihrer Leistungen. Leider kommt es dabei immer wieder vor, dass urheberrechtliche Ansprüche Dritter (oft aus Sorglosigkeit) nicht beachtet werden. Auch wer gutgläubig Bilder oder Texte aus dem Internet für die eigene Homepage verwendet, ist oft nicht vor Schadenersatzansprüchen gefeit.
So bekam ein Landwirt kurz vor Weihnachten unerfreuliche Post aus Berlin: Eine deutsche Anwaltskanzlei wies ihn darauf hin, dass er durch die Verwendung zweier Bilder aus dem Internet sowie eines längeren Textes aus einem frei zugänglichen Lexikon im Internet die Urheberrechte des Mandanten der Kanzlei verletzt hatte. Der Landwirt wurde aufgefordert, eine beigefügte Unterlassungserklärung zu unterfertigen und sich damit zu verpflichten, die unerlaubte Verwendung von Bildern und Text zukünftig zu unterlassen oder widrigenfalls eine Strafe von über 5.000 Euro zu bezahlen. Außerdem sollte er detaillierte Auskünfte über Herkunft und Nutzung von Bildern und Text mitteilen, um der Kanzlei weitere Informationen zu liefern, aufgrund derer wohl Abgeltungsansprüche für die bereits erfolgte Nutzung eingefordert werden sollten. Die Frist für die Abgabe dieser Erklärungen war – v. a. angesichts der bevorstehenden Feiertage – relativ knapp bemessen, im Fall der Nichteinhaltung wurde dem Landwirt mit der Einleitung gerichtlicher Schritte gedroht.
So bekam ein Landwirt kurz vor Weihnachten unerfreuliche Post aus Berlin: Eine deutsche Anwaltskanzlei wies ihn darauf hin, dass er durch die Verwendung zweier Bilder aus dem Internet sowie eines längeren Textes aus einem frei zugänglichen Lexikon im Internet die Urheberrechte des Mandanten der Kanzlei verletzt hatte. Der Landwirt wurde aufgefordert, eine beigefügte Unterlassungserklärung zu unterfertigen und sich damit zu verpflichten, die unerlaubte Verwendung von Bildern und Text zukünftig zu unterlassen oder widrigenfalls eine Strafe von über 5.000 Euro zu bezahlen. Außerdem sollte er detaillierte Auskünfte über Herkunft und Nutzung von Bildern und Text mitteilen, um der Kanzlei weitere Informationen zu liefern, aufgrund derer wohl Abgeltungsansprüche für die bereits erfolgte Nutzung eingefordert werden sollten. Die Frist für die Abgabe dieser Erklärungen war – v. a. angesichts der bevorstehenden Feiertage – relativ knapp bemessen, im Fall der Nichteinhaltung wurde dem Landwirt mit der Einleitung gerichtlicher Schritte gedroht.