Lärm
Wer ungebührlicherweise störenden
Lärm erregt, kann nach
den Bestimmungen des OÖ
Polizeistrafgesetzes mit einer
Geldstrafe bis € 360,- bestraft
werden. Als störender Lärm
gelten dabei alle Geräusche,
die wegen ihrer Dauer, Lautstärke
oder Schallfrequenz für
das menschliche Empfinden
unangenehm in Erscheinung
treten. Der Lärm von Mähdreschern
oder Traktoren, mit
denen nahe an Wohnhäusern
gearbeitet wird, kann vom
Nachbarn durchaus als störend
empfunden werden. Allerdings
ist dieser Lärm nicht
als ungebührlicherweise erregt
anzusehen: Nur dann, wenn
die Lärmerregung gegen ein
Verhalten verstößt, wie es
im Zusammenleben mit Anderen
verlangt werden muss
und jene Rücksichtnahme vermissen
lässt, die die Umwelt
verlangen kann, liegt ein Verstoß
dieser gesetzlichen Bestimmungen
vor. Bei den üblichen
Ernte- und Feldbestellungsarbeiten
kann davon allerdings
keine Rede sein: Diese
Arbeiten können und müssen
von anderen Menschen
geduldet werden, auch wenn
sich diese durch den Lärm gestört
fühlen.