Der Oberste Gerichtshof (OGH) hatte vor einiger Zeit einen interessanten Fall zum Spannungsfeld von nachbarrechtlicher Haftung für Bäume und forstrechtlicher Haftungsfreiheit zu entscheiden (9 Ob 7/18x):
Ein offensichtlich morscher Waldbaum stürzte bei einem Sturm auf das bebaute Nachbargrundstück und beschädigte dort einen Zaun und ein Gartenhaus. Der geschädigte Nachbar begehrte Schadenersatz und stützte sich auf nachbarrechtliche sowie allgemeine haftungsrechtliche Rechtsnormen.
Ein offensichtlich morscher Waldbaum stürzte bei einem Sturm auf das bebaute Nachbargrundstück und beschädigte dort einen Zaun und ein Gartenhaus. Der geschädigte Nachbar begehrte Schadenersatz und stützte sich auf nachbarrechtliche sowie allgemeine haftungsrechtliche Rechtsnormen.