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Wasser gerecht aufteilen

Wasserteilung kommt in der Praxis häufig vor. Oft wird eine einzige Wasserquelle von mehreren Höfen gleichzeitig genutzt. Dabei stellt sich immer die Frage der gerechten Aufteilung.
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Frisch sprudelndes Quellwasser. © LK OÖ/Zaussinger
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Frisch sprudelndes Quellwasser. © LK OÖ/Zaussinger
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Wasserteilung so früh als möglich

Die Wasserteilung sollte am besten so bald als möglich stattfinden, vorzugsweise noch im Bereich des Quellsammelschachtes. Von dort aus sollen dann separate Leitungen zu den einzelnen Höfen führen.
Somit ist jeder Hof für seine Leitung selbst verantwortlich. Nur die Quelle und der Sammelschacht stehen unter gemeinsamer Verwaltung.

Schriftlicher Vertrag

Es sollte unbedingt ein schriftlicher Vertrag errichtet werden, in dem die Rechte und Pflichten der Wasserberechtigten genau geregelt sind. Denn spätestens in der nächsten Generation weiß niemand mehr genau darüber Bescheid, was einst mündlich vereinbart wurde.
Im Vertrag sollen die Art der Kostenaufteilung für Sanierungs- und Erneuerungsarbeiten sowie allenfalls für Trinkwasserbefunde geregelt sein.
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Wasseraufteilung auf drei Arten © LK OÖ/Zaussinger
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Wasseraufteilung auf drei Arten © LK OÖ/Zaussinger
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Möglichkeiten der Wasserteilung

Wasserteilung kann auf unterschiedliche Art geschehen. Drei Arten sind besonders häufig:
  • Fall 1: Von einem zentralen Zufluss aus fließt das Wasser über Überfallkanten in separate Becken. Von jedem Becken läuft eine einzelne Leitung weg.
  • Fall 2: Alle Leitungen führen von einem gemeinsamen Becken weg. Die Wassermenge wird durch die Leitungsdurchmesser begrenzt.
  • Fall 3: Das Wasser strömt in eine Wanne frei aus. Von dort aus fließt es durch weitere senkrechte Rohre wieder ab. Dieses System wird als Teilstock bezeichnet.
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© DI Christoph Zaussinger
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© DI Christoph Zaussinger
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Buchtipp: Eigenes Wasser für Haus und Hof

Im Buch Eigenes Wasser für Haus und Hof erfahren Sie viele Tipps für den Neubau und der Wartung der eigenen Wasserversorgungsanlage.
08.11.2021
Autor:DI Christoph Zaussinger, LK OÖ
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