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Zur Anmeldung des Gewerbes ist jene Behörde zuständig, wo der Standort des Unternehmens sein soll.
Das sind:
Seit der Gewerberechtsnovelle 2017 ist die Anmeldung auch bei der Wirtschaftskammer des jeweiligen Bundeslandes möglich.
Die Gewerbeanmeldung kann man persönlich oder schriftlich erledigen, wobei die Anmeldung per E-Mail, Internet oder Telefax ebenfalls möglich ist. Die Anmeldung hat eine genaue Bezeichnung des Gewerbes und des Standortes zu enthalten. Weiters sind bei der Gewerbeanmeldung verschiedene Urkunden vorzulegen:
Das sind:
- Die jeweilige Bezirksverwaltungsbehörde.
- In Städten mit eigenem Statut der Magistrat,
- in Wien das jeweils zuständige Magistratische Bezirksamt.
Seit der Gewerberechtsnovelle 2017 ist die Anmeldung auch bei der Wirtschaftskammer des jeweiligen Bundeslandes möglich.
Die Gewerbeanmeldung kann man persönlich oder schriftlich erledigen, wobei die Anmeldung per E-Mail, Internet oder Telefax ebenfalls möglich ist. Die Anmeldung hat eine genaue Bezeichnung des Gewerbes und des Standortes zu enthalten. Weiters sind bei der Gewerbeanmeldung verschiedene Urkunden vorzulegen: