© Fotolia |
Beitragspflicht
Voraussetzungen für die Beitragspflicht nach dem Bauern-Sozialversicherungsgesetz – BSVG:
- die Nebentätigkeit muss dem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb untergeordnet sein
- die Tätigkeit wird im Auftrag des Betriebsführers durchgeführt
- die Erträge fließen dem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb als Betriebseinkommen zu
- die Nebentätigkeit erfolgt auf Grund eines Werkvertrages; sie kann nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses zum Auftraggeber oder einer Gewerbeberechtigung ausgeübt werden
![[1470645034377913_5.jpg]](https://cdn.lko.at/lko2/mmedia/image/2016.08.08/1470645034377913_5.jpg?1470645036)
![[1470645034377913_1.jpg]](https://cdn.lko.at/lko2/mmedia/image/2016.08.08/1470645034377913_1.jpg?1470645036)