© Fotolia  | 
Beitragspflicht
Voraussetzungen für die Beitragspflicht nach dem Bauern-Sozialversicherungsgesetz – BSVG:
	
						- die Nebentätigkeit muss dem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb untergeordnet sein
 - die Tätigkeit wird im Auftrag des Betriebsführers durchgeführt
 - die Erträge fließen dem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb als Betriebseinkommen zu
 - die Nebentätigkeit erfolgt auf Grund eines Werkvertrages; sie kann nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses zum Auftraggeber oder einer Gewerbeberechtigung ausgeübt werden
 
							![[1470645034377913_5.jpg]](https://cdn.lko.at/lko2/mmedia/image/2016.08.08/1470645034377913_5.jpg?1470645036)
![[1470645034377913_1.jpg]](https://cdn.lko.at/lko2/mmedia/image/2016.08.08/1470645034377913_1.jpg?1470645036)