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Beitragspflicht
Voraussetzungen für die Beitragspflicht nach dem Bauern-Sozialversicherungsgesetz – BSVG:
- die Nebentätigkeit muss dem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb untergeordnet sein
- die Tätigkeit wird im Auftrag des Betriebsführers durchgeführt
- die Erträge fließen dem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb als Betriebseinkommen zu
- die Nebentätigkeit erfolgt auf Grund eines Werkvertrages; sie kann nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses zum Auftraggeber oder einer Gewerbeberechtigung ausgeübt werden