Das Einstellen und Vermieten von Reittieren kann in der Urproduktion oder im landwirtschaftlichen Nebengewerbe erfolgen © LK NÖ/Stefanie Wagner |
Vermieten und Einstellen von Reittieren
Wird die landwirtschaftliche Einstellpferdehaltung als Urproduktion ausgeübt, können zusätzliche Pferde nicht im Rahmen des Nebengewerbes vermietet oder eingestellt werden. Allerdings ist es möglich, neben der Einstellpferdehaltung andere Reittiere (z.B. Esel) im Rahmen des Nebengewerbes zu vermieten oder einzustellen.