Beschäftigung von Fremdarbeitskräften
Werden fremde Arbeitskräfte eingesetzt, sind zahlreiche rechtliche Bestimmungen zu beachten, insbesondere die Vorschriften des Arbeits- und Sozialversicherungsrechtes sowie die Regelungen des Ausländerbeschäftigungsgesetzes bei Beschäftigung von Saisonarbeitskräften und Erntehelfern aus Drittstaaten. Lesen Sie dazu die Broschüre Beschäftigung von Fremdarbeitskräften.
Darüber hinaus kann der Einsatz nicht familieneigener Arbeitskräfte auch Auswirkung auf die Genehmigungspflicht von Betriebsanlagen des Nebengewerbes haben. Lesen Sie dazu den Artikel Nebengewerbe - Betriebsanlagen.