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Zulässige Produkte
- Selbst erzeugte Urprodukte nach der Urprodukteverordnung
 - Zugekaufte pflanzliche Urprodukte (zur Zukaufsbefugnis lesen Sie den Artikel Urproduktion und Zukaufsbefugnisse)
 - Eigene be- und verarbeitete Produkte
 - Eigene Produkte der häuslichen Nebenbeschäftigung - die Vermarktung darf auch außer Haus erfolgen, solange dies nicht betriebsähnlichen Umfang erreicht, etwa wenn der Absatz ausschließlich ohne Bezug zum Haushalt (z.B über einen regelmäßig betriebenen Marktstand) erfolgt.
 - Alkoholische Getränke dürfen in Selbstbedienungsläden und Automaten nicht verkauft werden
 
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