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4 Bewirtschaftung von Bergmähdern ÖPUL 2023

Die Maßnahme dient zur Offenhaltung der Kulturlandschaft und Bewahrung ihres landschaftsästhetischen und ökologischen Werts durch die Aufrechterhaltung der Bewirtschaftung von Bergmähdern.
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Ziel der Maßnahme

  • die Aufrechterhaltung einer biodiversitätsfördernden, standortangepassten Bewirtschaftung speziell auf Grenzertragsstandorten
  • Aufrechterhaltung der Nutzung der besonders artenreichen und ökologisch wertvollen Bergmähwiesen

Wofür wir die Prämie ausbezahlt

Die Unterstützung wird für gemähte Grünlandflächen gewährt, die über der örtlichen Dauersiedlungsgrenze liegen. Gefördert werden Kosten und Einkommensverluste, die durch die Mahd von Bergmähdern gegenüber der Beweidung der Flächen entstehen und aufgrund ihrer Hangneigung, Lage oder Erreichbarkeit schwierig zu bewirtschaften sind.

Förderverpflichtung

  • Bergmähder sind Grünlandflächen, die über der örtlichen Dauersiedlungsgrenze liegen, wobei mehr als die Hälfte der Schlagflächen jedenfalls über 1.200 m Seehöhe liegen muss
  • Vollflächige Mahd inklusiv Verbringung des Mähgutes mindestens jedes zweite Jahr und maximal einmal pro Jahr
  • Verzicht auf Beweidung. Zulässig ist eine Nachweide ab dem 16. August
  • Ausbringungsverbot sämtlicher Düngemittel mit Ausnahme von Festmist
  • Verzicht auf die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln (ausg. Pflanzenschutzmittel, die ausschließlich Wirkstoffe enthalten, die gemäß der Verordnung (EU) 2018/848 verwendet werden dürfen.)
  • Keine Kombination mit anderen ÖPUL-Maßnahmen

Höhe der Prämie

Die Höhe der Förderung ist abhängig davon, wie die Mahd der Bergmähdern durchgeführt werden kann. Eine Prämiengewährung erfolgt nur im Jahr der Mahd.
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05.08.2024
Autor:LKÖ gemäß GAP-Strategieplan
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