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15 Tierwohl - Behirtung ÖPUL 2023

Ab 2023 wird die Alpung im Rahmen des ÖPUL mit zwei getrennten Maßnahmen (Interventionen) unterstützt - Almbewirtschaftung und Tierwohl-Behirtung. Die Prämie für die Maßnahme "Tierwohl - Behirtung“ wird dem Almbewirtschafter ausbezahlt.
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Ziele der Maßnahme

  • Umsetzung eines standortangepassten Weidemanagements.
  • Steigerung der Zahl der Hirtinnen und Hirten.
  • Verbesserung der Versorgung der Tiere und des Herdenschutzes durch Behirtung.

Wofür wird die Prämie bezahlt?

  • Die Unterstützung wird für die Behirtung von Raufutterverzehrern auf Almweideflächen gewährt.
  • Gefördert werden Kosten und Einkommensverluste, die insbesondere durch höhere Arbeitszeitbedarfe für Weidemanagement und Tierbetreuung entstehen.
  • Für eine gleichmäßige Beweidung der Flächen durch den gezielten Umtrieb der Tiere.

Zugangsvoraussetzungen

  • Teilnahme an der ÖPUL-Intervention "Almbewirtschaftung".
  • Behirtung von zumindest 3 RGVE im jeweiligen Jahr.
  • Die Maßnahme ist von der Almbewirtschafterin oder vom Almbewirtschafter zu beantragen und die Prämie wird an diese oder diesen gewährt.
  • Begünstigte sind Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter landwirtschaftlicher Betriebe, die die entsprechenden Vorgaben hinsichtlich "Aktiver Landwirt" erfüllen.

Definitionen im Rahmen der Maßnahme

  • Eine Alm ist eine Bewirtschaftungseinheit aus Almweideflächen.
  • Eine Alm kann auch aus Nieder-, Mittel- und/oder Hochlegern bestehen.
  • Milchvieh sind Milchkühe, Milchschafe und Milchziegen, die mindestens 45 Kalendertage auf einer oder mehreren Almen gemolken werden.
  • Die Behirtung muss nicht für alle Tiere einer Alm, aber für alle Tiere einer Tierart (Milchkühe, sonstige Rinder, Schafe, Ziegen, Equiden (Pferde, Ponys, Esel und Kreuzungen) oder Neuweltkamele) erfolgen.
  • Als RGVE gelten Rinder, Schafe, Ziegen, Equiden (Pferde, Ponys, Esel und Kreuzungen) und Neuweltkamele gemäß Umrechnungstabelle.

Förderverpflichtungen

  • Behirtung der jeweiligen Tierart während mindestens 60 Kalendertagen auf einer oder mehreren Almen.
  • Die Behirtung erfordert eine tägliche, ordnungsgemäße Versorgung der Tiere, erforderlichenfalls auch Nachts. Eine reine Nachschau ist nicht ausreichend; die Behirtung hat zumindest während eines wesentlichen Teils des Tages zu erfolgen.
  • Die ordnungsgemäße Versorgung umfasst die Bereitstellung von ausreichend Wasser, Tierpflege, Zuführung zu einer ordnungsgemäßen Behandlung von Krankheiten und Verletzungen sowie Sicherungsmaßnahmen auf der Alm.
  • Es hat eine standortgerechte Beweidung der jeweiligen Teilflächen mittels entsprechender Weidemaßnahmen zu erfolgen.
  • Es muss eine geeignete Übernachtungsmöglichkeit auf der Alm vorhanden sein.

Höhe der Förderung

  • Die Kalkulationselemente der Intervention ergeben sich aufgrund Mehraufwendungen bei der Tierbetreuung auf Almen, insbesondere durch zusätzliche Arbeitsstunden und die überwiegende Anwesenheit auf der Alm (erforderlichenfalls auch nächtens)
  • Im Falle von Milchkühen werden insbesondere die zusätzlichen Arbeitsaufwendungen für das tägliche Holen der Tiere für das Melken bzw. anfallende Transportzeiten für die Alm-Milch bis zur nächsten Sammelstelle in die Kalkulation einbezogen.
  • Optionaler Zuschlag für den Einsatz von Herdenschutzhunden: Herdenschutzhunde müssen während der gesamten Alpungsdauer der behirteten Tiere, jedoch zumindest 60 Tage auf der Alm bleiben. Ein entsprechendes, durch das "Österreichzentrum Bär, Wolf, Luchs" anerkanntes Zertifikat für die Eignung der eingesetzten Hunde muss am Betrieb aufliegen.
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05.08.2024
Autor:LKÖ gemäß GAP-Strategieplan
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