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12 Insektizidverzicht Wein, Obst und Hopfen ÖPUL 2023

Bei dieser ÖPUL-Maßnahme steht der Erhalt der Kulturlandschaft, Schutz der Biodiversität durch standortangepasste land- und forstwirtschaftliche Nutzung sowie Verbesserung des Oberflächen- und Grundwasserschutzes im Vordergrund.
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© Steinhofer / LK Burgenland
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© Steinhofer / LK Burgenland
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Ziel dieser Maßnahme

Verzicht auf im konventionellen Landbau eingesetzte Insektizide bei Wein, Obst und Hopfen.

Wofür wird die Prämie bezahlt?

Die Unterstützung bezieht sich auf die Kosten und Einkommensverluste, die durch den Verzicht auf Insektizideinsatz bei Wein, Obst und Hopfen entstehen.

Zugangsvoraussetzungen

  • Es muss eine Mindestteilnahmefläche von 0,5 ha Wein-, Obst- oder Hopfenfläche vorhanden sein

Förderverpflichtungen

  • Ein gänzlicher Verzicht auf Insektizide (mit Ausnahme von Mitteln gemäß der Verordnung (EU) 2018/848) im Verpflichtungszeitraum auf allen Wein-, Obst- und Hopfenflächen des Betriebes
  • Sollte eine behördlich angeordnete Maßnahme zur Bekämpfung von Schaderregern, wie z.B. der amerikanischen Rebzikade vorliegen, ist ein Einsatz des behördlich zugelassenen Wirkstoffes zur Bekämpfung zulässig und gilt nicht als Insektizideinsatz (Aufzeichnung über die Anordnung und den Einsatz ist entsprechend zu dokumentieren)
  • In dieser Maßnahme unzulässige Betriebsmittel dürfen weder gekauft noch am Betrieb gelagert werden
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© LKÖ
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Höhe der Prämie - Insektizidverzicht (Euro je ha)

Links zum Thema
  • Hier geht´s zum AMA-Informationsblatt
05.08.2024
Autor:LKÖ gemäß GAP-Strategieplan
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Weitere Informationen:
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  • Filmtipp: "ÖPUL" - eine Erfolgsgeschichte seit 30 Jahren

  • ÖPUL: Aufzeichnungsverpflichtungen bei "Vorbeugender Grundwasserschutz - Acker"

  • Meldeverpflichtungen zu tierbezogenen ÖPUL-Maßnahmen

  • Terminüberblick zur ÖPUL-Maßnahme “Zwischenfruchtanbau“

  • ÖPUL-Infos zu “Almbewirtschaftung“ und “Tierwohl - Behirtung“

  • Übersicht über die Mähzeitpunkte bei Grünland-Biodiversitätsflächen im ÖPUL

  • Mahdvorverlegung von bis zu acht Tagen möglich

  • Ausnahmeregelungen beim optionalen Zuschlag für "Pheromonfallen bei Zuckerrüben" aufgrund des Rübenderbrüsslers

  • Verpflichtende Bodenuntersuchungen bei ÖPUL-Maßnahmen

  • Festlegungen und Erleichterungen bei Teilnahme an ÖPUL-Maßnahmen in MKS-Sperrzonen

  • Informationen zur ÖPUL-Maßnahme “Tierwohl - Weide“

  • Kreislaufwirtschaft und bestimmte Ackerkulturen werden im ÖPUL gefördert

  • Anlage von Erosionsschutzmaßnahmen und Zwischenfrüchten fachgerecht ausführen

  • ÖPUL 2023: Optionaler Zuschlag für Pheromonfallen bei Zuckerrüben

  • Angabe des PSM-Einsatzes bei bestimmten ÖPUL-Maßnahmen

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