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10 Erosionsschutz Wein, Obst und Hopfen ÖPUL 2023

Bei dieser ÖPUL-Maßnahme steht die qualitative Erhaltung und Verbesserung des Bodenzustandes sowie Bodenfruchtbarkeit im Vordergrund.
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© Steinhofer / LK Burgenland
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© Steinhofer / LK Burgenland
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Ziel dieser Maßnahme

Eine Anlage von Begrünungskulturen auf Flächen mit den Kulturen Wein, Obst sowie Hopfen führt langfristig zu einer Verbesserung von Oberflächen- und Grundwasserschutz.

Wofür wird die Prämie bezahlt?

Die Unterstützung bezieht sich auf die Kosten und Einkommensverluste, die aufgrund der angelegten Begrünungen in den Fahrgassen und durch den Einsatz von Organismen oder Pheromonen entstehen.

Definitionen im Rahmen dieser Maßnahme

  • Flächendeckende Begrünungen in allen Fahrgassen
  • ​​​​​​Es handelt sich um eine einjährige Maßnahme, wobei zumindest die erforderlichen Förderungskriterien das gesamte Kalenderjahr erfüllt sein müssen

Zugangsvoraussetzungen

  • Es muss eine Mindestteilnahmefläche von 0,5 ha Wein-, Obst- oder Hopfenfläche vorhanden sein
  • Im Falle des optionalen Zuschlags "Einsatz von Organismen oder Pheromonen"
    • es darf an keiner sektorbezogenen Intervention laut GAP-Strategieplan teilgenommen werden, in dem der Einsatz von Pheromonen abgegolten wird, unabhängig davon ob man diese Maßnahme über die sektorbezogene Intervention abgegolten bekommt

Förderverpflichtungen

  • Die ganzjährige, flächendeckende Begrünung hat in allen Fahrgassen des Betriebes durch mindestens drei winterharte Mischungspartner zu erfolgen oder das Belassen vorhandener Kulturen zwischen den Reihen
    • Ausgenommen von der flächendeckenden Begrünung ist der unmittelbare Stammbereich im Ausmaß von 80 cm bei Wein bzw. 100 cm bei Obst und Hopfen
  • Verzicht auf den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf den Begrünungen der Fahrgassen vom Zeitpunkt der Anlage bis zum Umbruch. Die Beseitigung der Begrünung in den Fahrgassen darf nur mit mechanischen Methoden (Häckseln oder Einarbeiten) erfolgen
  • Organische Bodenbedeckungen, wie Grasmulch, Stroh oder Rindenmulch, reine Selbstbegrünungen sowie Getreide oder Mais mit einem Mischungsanteil von mehr als 50% (ausgenommen Grünschnittroggensorten gemäß Saatgutgesetz), zählen nicht als gültige Begrünungskulturen
  • Zulässig ist jedoch, wenn Getreide als Deckfrucht herangezogen wird, damit sich die Dauerbegrünung etablieren kann
  • Eine Ernte der Begrünung bzw. das Verbringen vom Mähgut ist nicht erlaubt. Möglich ist eine extensive Weidenutzung durch Schafe oder eine periodische Beweidung durch Geflügel
  • Einen Prämienzuschlag gibt es bei Einsatz von Organismen oder Pheromonen entsprechend der Vorgaben hinsichtlich Aufwandsmengen lt. Pflanzenschutzmittelregister des Bundesamts für Ernährungssicherheit. Die Anwendungen müssen jedoch einen Pflanzenschutzmitteleinsatz ersetzen. Der Kauf von Organismen oder Pheromonen muss schlagbezogen aufgezeichnet werden und hat den Grund über den Einsatz bzw. das Datum der Anwendung zu beinhalten (Aufbewahrung der Kaufbelege)
  • Bei Teilnahme an den Maßnahmen "Insektizidverzicht Wein, Obst und Hopfen" oder "Biologische Wirtschaftsweise" reduziert sich der Prämienzuschlag für den Einsatz von Organismen und Pheromonen um 50%
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© LKÖ
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Höhe der Prämie (Euro je ha)

Links zum Thema
  • Hier geht´s zum AMA-Informationsblatt
Downloads zum Thema
  • ÖPUL 2023 AMA-Aufzeichnungsvorlage: Erosionsschutz Wein, Obst und Hopfen
  • ÖPUL 2023 AMA-Aufzeichnungsvorlage: Erosionsschutz Wein, Obst und Hopfen (Zuschlag – Einsatz von Organismen oder Pheromonen)
05.08.2024
Autor:LKÖ gemäß GAP-Strategieplan
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Weitere Informationen:
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