Ab 2026 erfüllen Betriebe mit aufrechtem Bio-Kontrollvertrag GLÖZ 1 automatisch. Diese Erleichterung gilt sowohl für anerkannte Bio-Betriebe als auch für Bio-Umstellungsbetriebe. Werden nicht alle Flächen eines Betriebes biologisch bewirtschaftet, so sind die biologisch bewirtschafteten Schläge in der Feldstückliste des MFA mit "BIO" zu codieren.
Wenn biologisch wirtschaftende Betriebe nicht an der ÖPUL-Maßnahme "Biologische Wirtschaftsweise" teilnehmen, ist im MFA unter "MFA-Angaben - Allgemein" bei "Konditionalität" das Zeichen bei "Biobetrieb gemäß VO (EU) 2018/848" zu setzen, damit die Erleichterungen für Bio-Betriebe berücksichtigt werden können.
Achtung: Im Rahmen der ÖPUL-Maßnahme "Biologische Wirtschaftsweise" gilt es, das Grünlandflächenausmaß im Vertragszeitraum zu erhalten. Als Grünlandumbruchstoleranz kann maximal 1 ha je Betrieb beansprucht werden.