GLÖZ 1 - Erhaltung von Dauergrünland (DGL)
					Das Dauergrünland muss österreichweit im Verhältnis zur landwirtschaftlichen Fläche bestehen bleiben.
					
						
						
						
							© Landwirtschaftskammer Oberösterreich/Weichselbaumer  | 
 
				
	
					
						
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							Ziele dieser Anforderung
							- Vermeidung der Freisetzung von Kohlenstoff
 - Erosionsvermeidung
 - Schutz der Bodenqualität (Humuserhalt).
 - Erhalt der Wasserspeicherkapazität des Bodens
 - Flächengebundene Wiederkäuerhaltung
 
 	
						 
					 
					
						
						
						
							
							Betroffene Schlagnutzungsart(en)
								
						 
					 
					
						
						
						
							
							Auflagen
							- Das Dauergrünland (DGL) darf im Verhältnis zur landwirtschaftlichen Fläche in Österreich gegenüber dem Referenzjahr 2018 in Summe nicht mehr als 5 % absinken.
 - Bei Erreichung einer Abnahme des DGL-Verhältnisses von 4 % darf ein Umbruch nur nach vorausgehender Bewilligung erfolgen.
 - Bei Erreichung einer Abnahme des DGL-Verhältnisses von mehr als 5 % sind Flächen, auf denen in den vergangenen zwei Jahren DGL für andere Nutzungen umgebrochen wurde, wieder in DGL umzuwandeln..
 
 	
						 
					 
					25.08.2022
					Autor:LKÖ nach GAP-Strategieplan