GLÖZ 1 - Erhaltung von Dauergrünland (DGL)
Das Dauergrünland muss österreichweit im Verhältnis zur landwirtschaftlichen Fläche bestehen bleiben.
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Ziele dieser Anforderung
- Vermeidung der Freisetzung von Kohlenstoff
- Erosionsvermeidung
- Schutz der Bodenqualität (Humuserhalt).
- Erhalt der Wasserspeicherkapazität des Bodens
- Flächengebundene Wiederkäuerhaltung
Betroffene Schlagnutzungsart(en)
Auflagen
- Das Dauergrünland (DGL) darf im Verhältnis zur landwirtschaftlichen Fläche in Österreich gegenüber dem Referenzjahr 2018 in Summe nicht mehr als 5 % absinken.
- Bei Erreichung einer Abnahme des DGL-Verhältnisses von 4 % darf ein Umbruch nur nach vorausgehender Bewilligung erfolgen.
- Bei Erreichung einer Abnahme des DGL-Verhältnisses von mehr als 5 % sind Flächen, auf denen in den vergangenen zwei Jahren DGL für andere Nutzungen umgebrochen wurde, wieder in DGL umzuwandeln..
25.08.2022
Autor:LKÖ nach GAP-Strategieplan