Ab 2026 erfüllen Betriebe mit aufrechtem Bio-Kontrollvertrag GLÖZ 5 automatisch. Diese Erleichterung gilt sowohl für anerkannte Bio-Betriebe als auch für Bio-Umstellungsbetriebe. Werden nicht alle Flächen eines Betriebes biologisch bewirtschaftet, so sind die biologisch bewirtschafteten Schläge in der Feldstückliste des MFA mit "BI"“ zu codieren.
Wenn biologisch wirtschaftende Betriebe nicht an der ÖPUL-Maßnahme "Biologische Wirtschaftsweise" teilnehmen, ist im MFA unter "MFA-Angaben - Allgemein" bei "Konditionalität" das Zeichen bei "Biobetrieb gemäß VO (EU) 2018/848" zu setzen, damit die Erleichterungen für Bio-Betriebe berücksichtigt werden können.
Achtung: Bei Teilnahme an einer der ÖPUL-Maßnahmen "Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung" oder "Biologische Wirtschaftsweise" ist für Ackerschläge, die größer als 0,50 ha sind und eine überwiegende Hangneigung ab 10% aufweisen und auf denen erosionsgefährdete Kulturen (Ackerbohnen, Kartoffeln, Kürbisse, Mais, Rüben, Sojabohnen, Sonnenblumen und Sorghum) angebaut werden Folgendes zu beachten: Die Ackerflächen-Basismodulprämie kann nur (zur Gänze) ausbezahlt werden, wenn die gültige Teilnahme an der ÖPUL-Maßnahme "Erosionsschutz Acker" gegeben ist und ein erosionsminderndes Verfahren (Mulchsaat, Direktsaat oder Strip-Till-Verfahren, Untersaat, Anhäufungen bei Kartoffeln) inkl. entsprechender Codierung betroffener Schläge in der Feldstückliste des MFA umgesetzt wird.