preview.lko.or.at
  • lk österreich
  • lk burgenland
  • lk kärnten
  • lk niederösterreich
  • lk oberösterreich
  • lk salzburg
  • lk steiermark
  • lk tirol
  • lk vorarlberg
  • lk wien
lk wien
  • Wien
    • Wien
    • Aktuelles
    • Zukunft Stadtlandwirtschaft 2025
    • Wir über uns
    • Verbände
    • Presse
    • Newsline
    • Publikationen
    • Bildergalerien
    • Kontakt
  • Pflanzen
  • Tiere
    • Tiere
    • Videos Rinderhaltung
  • Forst
    • Forst
    • Waldbau & Forstschutz
    • Holzvermarktung & Betriebswirtschaft
    • Waldfonds und Forstförderung
    • Arbeits- & Forsttechnik
    • Wald & Gesellschaft
    • Grundeigentum & Jagd
    • Forstprogramme
    • Beratungsvideos Forst
  • Bio
  • Förderungen
  • Recht & Steuer
  • Betriebsführung
    • Betriebsführung
    • Videos Betriebsführung
  • Bauen, Energie & Technik
    • Bauen, Energie & Technik
    • Videos Technik
    • Videos Energie
    • Videos Bauen
  • Diversifizierung
  • Bildung
    • Bildung
    • Bildung aktuell
    • Kurse, Workshops, Veranstaltungen

  • LK Wien
  • / Recht & Steuer
  • / Steuer
  • Recht & Steuer
  • Allgemeine Rechtsfragen
  • Grundeigentum
  • Rechtsfragen zur Betriebsführung
  • Hofübergabe
  • Landwirtschaft und Gewerbe
  • Pachten und Verpachten
  • Steuer
  • Soziales und Arbeit
  • Einheitswert & Hauptfeststellung
  • Beratung

Organisation der Finanzverwaltung - Erreichbarkeit des Finanzamtes

Seit 1. Jänner 2021 gibt es anstelle der bisherigen Finanzämter das Finanzamt Österreich (FAÖ) und das Finanzamt für Großbetriebe (FAG). Die bisherigen Finanzämter wurden zu Dienststellen zusammengelegt. Neben diesen beiden Finanzämtern gibt es weiters das Amt für Betrugsbekämpfung (Finanzpolizei, Finanzstrafsachen, Steuerfahndung), den Prüfdienst für Lohnabgaben und Beiträge und das Zollamt Österreich.
[1528179479327479_7.jpg]
Neuorganisation Finanzverwaltung mit 1.1.2021 © Landwirtschaftskammer Oberösterreich/Hebesberger
Fenster schließen
Neuorganisation Finanzverwaltung mit 1.1.2021 © Landwirtschaftskammer Oberösterreich/Hebesberger
[1528179479327479_1.jpg]
Fenster schließen

Finanzamt Österreich - Zuständigkeiten

Das Finanzamt für Großbetriebe ist unter anderem für Gewerbebetriebe und Körperschaften des öffentlichen Rechts zuständig, die in den letzten beiden Jahren Umsätze von jeweils mehr als 10 Mio. Euro erzielt haben, für Privatstiftungen im Sinn des PSG oder für Gemeinnützige Bauvereinigungen.

Alle Betriebe, die nicht der Zuständigkeit des Finanzamtes für Großbetriebe unterliegen, fallen in den Zuständigkeitsbereich des Finanzamtes Österreich.
32 lokale Dienststellen (frühere Finanzämter) an den bisherigen Standorten sind für die operative Abgabenerhebung, wie z.B. Service, Festsetzung, Prüfung, Einhebung und Einbringung verantwortlich.

Drei Bereiche sind dem Finanzamt Österreich zuzurechnen:
  • Bereich Private
  • Bereich Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
  • Bereich Steuerschuldner
Die zum 31. Dezember 2020 bestehenden Abgabenkontonummern haben sich durch diese Neuorganisation nicht geändert, sie wurden mit 1. Jänner 2021 zu unveränderlichen Steuernummern. Diese bleiben auch in Zukunft gleich, wenn sich z.B. umzugsbedingt die Adresse ändern sollte.
Die Bankverbindungen der Dienststellen haben sich in einigen Fällen jedoch geändert.

Neue Postanschrift für Schriftstücke

Land- und Forstwirte, die Einkommensteuererklärungen, Bescheidbeschwerden, Wertfortschreibungsanträge oder andere Schriftsätze, die ihren Betrieb betreffen, an das Finanzamt übersenden wollen, haben nunmehr folgende Postanschrift zu verwenden:
Finanzamt Österreich
Postfach 260
1000 Wien

Persönlicher Termin am Finanzamt

Zu beachten ist, dass der persönliche Kontakt im Finanzamt nur mit vorhergehender Terminvereinbarung möglich ist (siehe unten).

Weiterführende Informationen

Bei auftretenden Fragen sind weitere Informationen auf der Homepage des BMF unter bmf.gv.at zu finden.
Links zum Thema
  • Aufgaben und Organisation
  • Kontaktmöglichkeiten
  • Terminvereinbarungen im Infocenter
  • Adressen und Öffnungszeiten der einzelnen Standorte
10.02.2021
Autor:Mag. Sieglinde Jell-Anreiter, LK OÖ
Drucken
Empfehlen
Weitere Informationen:
1 2
  • Rechtstipp: Aufzeichnungspflichten in der Teilpauschalierung

  • Rechtstipp: Eintritt und Wegfall der Buchführungspflicht

  • Umsatzsteuerpflicht beim Getränkeverkauf

  • Gesetzliche Änderungen bei Getreidebrennrecht und Entnahme von Betriebsgebäuden

  • Waldverkauf: Welche Steuern fallen an?

  • Rechtstipp: Außergewöhnliche Belastungen

  • Grenzen der Umsatzsteuerpauschalierung

  • Umsatzgrenze 600.000 Euro beachten

  • Umsatzsteuersätze seit 2016

  • Wann ein Zukauf steuerschädlich ist

  • Rechtstipp: Entschädigung Hagelversicherung - steuerpflichtige Einnahme bei Teilpauschalierung?

  • Organisation der Finanzverwaltung - Erreichbarkeit des Finanzamtes

  • Rechnungen pauschalierter Betriebe

1 2