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Konditionalität ab 2023 – allgemeine Anforderungen an die Bewirtschaftung

Die Konditionalität ist in der GAP-Förderperiode ab 2023 das neue Cross Compliance und fasst Bestimmungen zu GLÖZ, zu bestimmten gesetzlichen Normen und aus dem aktuellen Greening zusammen.
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Die Konditionalität ist ein Teil der neuen „Grünen Architektur“ in der Ausrichtung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ab 2023 und stellt allgemeine Anforderungen an die Bewirtschaftung dar. Sie ist die Basis für darauf aufbauende weiterführende „grüne Elemente“ der GAP, wie die „Öko-Regelung“ oder das Agrarumweltprogramm ÖPUL.
Die festgelegten Bestimmungen in der Konditionalität sind von allen Bäuerinnen und Bauern einzuhalten, die
  • Direktzahlungen, das sind Zahlungen aus der Säule 1, wie die Basiszahlung für Heimgut und Almweideflächen, die Top-up Zahlung für Junglandwirte oder gekoppelte Zahlungen für den Almauftrieb, beziehen,
  • Maßnahmen der Ländlichen Entwicklung (Säule 2) beantragen, wie zB
    • das Agrarumweltprogramm ÖPUL 2023 inklusive der Öko-Regelung und Natura 2000,
    • die Ausgleichszulage im benachteiligten Gebiet
    • und weitere oder
  • an der Maßnahme „Umstellung und Umstrukturierung von Rebflächen“ teilnehmen.
Um die angeführten Zahlungen vollständig erhalten zu können, besteht die Verpflichtung bestimmte Grundanforderungen zu erfüllen und die Flächen in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ) zu erhalten. Nichterfüllung kann zu Sanktionen führen.

Grundanforderungen und GLÖZ

Die Grundanforderungen sind in verschiedenen Verordnungen und Richtlinien der Europäischen Union sowie in darauf aufbauenden Bundes- bzw. Landesgesetzen und -verordnungen geregelt.
Im Hinblick auf den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, entsprechende Mindeststandards festzulegen. Alle landwirtschaftlichen Flächen müssen in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand erhalten werden.

Bestimmungen zu GLÖZ

Es werden insgesamt 10 GLÖZ-Bestimmungen in Österreich festgelegt. Vielfach gelten Bestimmungen auch jetzt schon, wobei einige Ergänzungen bzw. Anpassungen aufgrund der neuen erweiterten Anforderungen umgesetzt werden müssen.

Die 10 GLÖZ-Bestimmungen

GLÖZ 1 Erhalt von Dauergrünland auf regionaler Ebene
GLÖZ 2 Schutz von Feuchtgebieten und Torfflächen
GLÖZ 3 Verbot des Abbrennens von Stoppelfeldern
GLÖZ 4 Pufferstreifen entlang von Wasserläufen
GLÖZ 5 Geeignete Bodenbearbeitung zur Verringerung der Bodenschädigung unter
Berücksichtigung der Hangneigung
GLÖZ 6 Mindestbodenbedeckung
GLÖZ 7 Fruchtwechsel und Anbaudiversifizierung
GLÖZ 8 Ackerstilllegungsflächen und Schutz von Landschaftselementen
GLÖZ 9 Umbruchsverbot von sensiblen Dauergrünland in Natura 2000
GLÖZ 10 Kontrolle diffuser Quellen hinsichtlich Phosphate
In Tabellenprogramm öffnen
1 Schritt: Datei auf Festplatte speichern. speichern abbrechen
2 Schritt: In MS Excel öffnen.
Die Bestimmungen zu GLÖZ 1, 7, 8 und 9 waren teilweise im Greening bereits vorgegeben. Ehemals gültige Ausnahmen für Biobetriebe sind weggefallen, lediglich bei GLÖZ 7 müssen die Vorgaben bei Bio nicht beachtet werden. GLÖZ 2 ist gänzlich neu. Bei einzelnen Bestimmungen (zB GLÖZ 7 oder 8) bestehen für bestimmte Betriebe Ausnahmeregelung. Beispielsweise gelten diese Auflagen nicht für Betriebe mit geringer Ackerfläche oder hohem Grünland- bzw. Feldfutteranteil.
Details zu den einzelnen Bestimmungen werden in weiterführenden Beiträgen dargestellt.

Gesetzliche Normen – Grundanforderungen an die Betriebsführung (GAB)

Zur Umsetzung gelangen 11 Grundanforderungen. Tierkennzeichnungsbestimmungen sind nicht mehr Bestandteil der Konditionalität. Im Wesentlichen sind diese gesetzlichen Vorgaben unverändert zur bisherigen Umsetzung. Änderungen können sich ergeben, wenn gesetzliche Änderungen erfolgen.

Die 11 Grundanforderungen an die Betriebsführung (GAB)

GAB 1 Wasserrahmenrichtlinie
GAB 2 Schutz der Gewässer vor Verunreinigungen durch Nitrat (Nitrat-Aktionsprogramm)
GAB 3 Vogelschutz (Natura 2000)
GAB 4 Fauna-Flora-Habitat (Natura 2000)
GAB 5 Lebensmittelsicherheit
GAB 6 Hormonanwendungsverbot und Tierarzneimittel
GAB 7 Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmittel
GAB 8 Nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmittel
GAB 9 Tierschutz Kälber
GAB 10 Tierschutz Schweine
GAB 11 Tierschutz Nutztiere
In Tabellenprogramm öffnen
1 Schritt: Datei auf Festplatte speichern. speichern abbrechen
2 Schritt: In MS Excel öffnen.
Beachten Sie auch weitere Beiträge zum Thema Konditionalität. Die Landwirtschaftskammern berichten und informieren in den nächsten Monaten umfassend.
13.01.2022
Autor:LKÖ gemäß GAP-Strategieplan
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Weitere Informationen:
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  • GLÖZ 7 - Anbaudiversifizierung und Fruchtwechsel

  • GLÖZ 8 - Schutz von Landschaftselementen / Schnittverbot von Hecken und Bäumen für die Landwirtschaft

  • GLÖZ 9 – Verbot des Umbruchs und der Umwandlung von Dauergrünland in NATURA-2000-Gebieten

  • GLÖZ 10 - Kontrolle diffuser Quellen hinsichtlich Phosphate

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  • Konditionalität ab 2023 – allgemeine Anforderungen an die Bewirtschaftung