Vertragsabschluss
Für den Abschluss eines Pachtvertrag sind übereinstimmende Willenserklärungen zwischen Pächter und Verpächter zumindest über das Pachtobjekt und den Pachtzins erforderlich. Die Erklärungen können mündlich oder schriftlich abgegeben werden. Zu empfehlen ist jedoch, einen ausführlichen schriftlichen Vertrag aufzusetzen. Wenden Sie sich diesbezüglich an Ihre Bezirksbauernkammer.