Land- und forstwirtschaftliche Nutzflächen
Der Verpächter sollte den Pächter in die Gegebenheiten der Pachtflächen durch gemeinsame Begehung einweisen und Besonderheiten ausdrücklich im Vertrag regeln:
- den Grenzverlauf der Pachtgrundstücke insbesondere zu nachbarlichen Grundstücken, um Grenzstreitigkeiten zu vermeiden
- diverse Dienstbarkeitsrechte fremder Personen wie Geh- und Fahrtrechte, Pflugwenderechte, Holzbringungs- und Lagerrechte etc.
- Drainagen, Strom-, Wasser-, Gas- und Telekomleitungen (vorallem bei zu flacher Verlegung)
- schlecht sichtbare Bewirtschaftungshindernisse (z.B. überhöhte Kanaldeckeln, die zu einer Beschädigung von Mähwerken führen können)