Durch die Schwankungen des Geldwertes gewinnt oder verliert der Pachtzins an realer Kaufkraft. Um diese Schwankungen auszugleichen, sollte insbesondere bei langfristigen Verträgen eine Wertsicherung vereinbart werden. Bei landwirtschaftlichen Pachtverträgen kommt vor allem folgender Index zur Anwendung:
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Der Agrarpreisindex (API) wird von der Statistik Austria verlautbart. Es fließen Wertschwankungen landwirtschaftlicher Produkte zu Erzeugerpreisen ein; es können aber auch bestimmte Differenzierungen z.B. pflanzliche Produkte, etc. vorgenommen werden. Zwischen Landwirten wird oftmals der "Output nach nationaler Definition" und hier der Wert für land- und forstwirtschaftliche Erzeugnisse inklusive öffentliche Gelder herangezogen.
Von der Verwendung anderer Indizes (z.B. Verbraucherpreisindex (VPI), Baukostenindex, etc.) oder von Einzelpreisen (zB Milchpreis, Mahlweizenpreis, etc.) wird abgeraten. Diese Indizes können sich entweder sehr einseitig entwickeln oder mit starken Schwankungen verbunden sein und damit zu unverhältnismäßigen Belastungen einer Partei führen.