Außerordentliches Kündigungsrecht
Dem neuen Eigentümer steht eine außerordentliche Kündigung des Vertrages zu, wenn der Pachtvertrag nicht im Grundbuch eingetragen wurde. Die Kündigung kann nach den gesetzlichen Kündigungsbestimmungen erfolgen (Vergleiche dazu den Artikel: Pachtvertrag - Kündigung) oder wahlweise nach den vertraglichen Fristen und Terminen.