Anmeldung und Entrichtung der Gebühr an das Finanzamt
Auf dem Pachtvertrag ist ein Vermerk anzubringen, der den Gebührenbetrag, das Datum der Selbstberechnung und die Unterschrift des Verpächters enthalten muss.
Im Weiteren ist das oben angeführte Finanzamt bis zum 15. Tag des zweitfolgenden Monats nach Abschluss des Pachtvertrages über das Rechtsgeschäft zu informieren. Dazu ist das Formular des Finanzamts Geb 1 (Download via www.bmf.gv.at) auszufüllen und an das Finanzamt Österreich, Dienststelle Sonderzuständigkeiten, zu senden. In der Folge erhält man eine Steuernummer samt Gebührenvorschreibung des Finanzamts, sodass die Gebühr einbezahlt werden kann.
Die selbstberechnete Gebühr unter Anführung der Steuernummer ist bis zum 15. Tag des zweitfolgenden Monats nach Abschluss des Pachtvertrages auf folgende Bankverbindung zu entrichten:
IBAN AT83 0100 0000 0550 4109; BIC BUNDATWW
Alternativ kann die Anmeldung und Bezahlung auch über FinanzOnline (https://finanzonline.bmf.gv.at) abgewickelt werden.